Kelheim
Flächen freigegeben

02.07.2020 | Stand 02.12.2020, 11:03 Uhr

Kelheim - Wegen der Frühjahrstrockenheit in diesem Jahr wird die Nutzung für Futterzwecke in der Tierhaltung von ÖVF-Brachflächen und auch sonstigen Brachflächen (Glöz-Flächen) ab sofort zugelassen.

Wie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg mitteilt, gilt dies für die Landkreise Kelheim, Eichstätt und Neumarkt. Die Abkürzung ÖVF steht für ökologische Vorrangflächen. Sogenannte Glöz-Flächen sind solche in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand.

Falls die Nutzung im Zeitraum von 1. bis einschließlich 15. Juli erfolgt, muss dies unbedingt beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor der Nutzung mit Angabe der betroffenen Feldstücke gemeldet werden. Diese Anzeige kann beispielsweise per Fax oder E-Mail erfolgen. Die Vorgaben zur Anbaudiversifizierung (Greening) müssen dabei beachtet werden, da bei einer Nutzung bis zum 15. Juli die stillgelegten Flächen nun zu den Grünfutterpflanzen gerechnet werden.

Falls die Nutzung ab dem 16. Juli erfolgt, ist eine vorherige Anzeige nicht mehr nötig, weil in den genannten Landkreisen dann eine allgemeine Freigabe gilt. Generell sind bestehende KULAP-/VNP-Auflagen und die sonstigen ÖVF-Auflagen (wie etwa keine Düngung) auf diesen Flächen weiterhin einzuhalten.

DK