Denkendorf
Fläche für Bauaushubdeponie gesucht

Denkendorfer Gemeinderat informiert sich bei Ortsterminen – Weitere Änderungen für Bebauungsplan Am Graben

10.05.2015 | Stand 02.12.2020, 21:19 Uhr

Ortstermine des Denkendorfer Gemeinderats an der möglichen Ausweichstelle in Altenberg (oben). Auch der schadhafte Belag am Bert-Brecht-Ring in Schönbrunn wurde begutachtet (unten) - Fotos: rsi

Denkendorf (rsi) Vor der eigentlichen Sitzung war der Denkendorfer Gemeinderat dieses Mal unterwegs. Vier Ortstermine standen an.

Zunächst informierte sich das Gremium über die Bauaushubdeponie in Gelbelsee. Die ist in ein bis zwei Jahren voll. Bürgermeisterin Claudia Forster bat darum, bei der Suche nach einer neuen Fläche behilflich zu sein. Auch Landwirte, die ihre Felder zur Verfügung stellen, sollten mit in die Überlegungen einbezogen werden.

Am Salvatorweg in Schönbrunn war die Durchfahrtsbeschränkung auf siebeneinhalb Tonnen aufgehoben worden. Auf Vorschlag des Gremiums soll an der Engstelle ein Spiegel angebracht werden.

Außerdem nahmen die Gemeinderäte das Pflaster des Bert-Brecht-Rings in Schönbrunn in Augenschein. Es ist sanierungsbedürftig. Hier werde mit der Erneuerung der Straße, die in diesem Jahr ansteht, die schadhaften Stellen an den Gehwegen mit ausgebessert. Unmut regte sich im Gremium, weil die jetzt aufgetretenen Schäden in dem 1992 fertiggestellten Baugebiet auf schlechtes Material zurückzuführen sein dürften. Zweiter Bürgermeister Alfons Weber wies allerdings darauf hin, dass die liefernde Firma bereits vor Abschluss der Arbeiten insolvent gewesen sei. Abschließend begutachteten die Räte in Altenberg einen Platz für eine weitere Ausweichstelle an der Straße.

In der anschließenden Gemeinderatssitzung beschäftigte sich das Gremium zunächst mit dem Bebauungsplan Am Graben. Dieser befindet sich derzeit im Änderungsverfahren, weil sich einzelne Festsetzungen in der Umsetzung als problematisch erwiesen haben. Unter anderem werden in der derzeit rechtskräftigen Fassung die topographischen Gegebenheiten nicht ausreichend berücksichtigt. Bisher realisierte Bauvorhaben im Gebiet benötigen deswegen Befreiungen zur Geländeanpassung oder zu Dachformen.

Verschiedene Änderungen – etwa zu den Dachformen, Wandhöhen, Verglasungen oder Dachaufbauten – wurden bereits bei einem ersten Beschluss im Januar berücksichtigt, im April gab es weitere Ergänzungen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Eichstätt wurde nun nochmals eine Änderung eingearbeitet: Die Wandhöhe für Garagen an der Grundstücksgrenze wird auf maximal im Mittel auf 4,25 Meter festgesetzt, zuvor waren es drei Meter.