Eichstätt
Finger weg von Hydranten

22.05.2020 | Stand 02.12.2020, 11:18 Uhr

Eichstätt - Die Geschäftsstelle der Wasserzweckverbände in Eichstätt weist darauf hin, dass selbstständige beziehungsweise private Wasserentnahmen an öffentlichen Entnahmestellen wie etwa Hydranten grundsätzlich nicht erlaubt sind.

Unerlaubte Entnahmen sind als Diebstahl zu ahnden und werden zur Anzeige gebracht. Zudem besteht bei unsachgemäßer Handhabung die Gefahr einer Verkeimung des Trinkwassernetzes oder die Beschädigung von Wasserinstallationen, wie es in der Mitteilung heißt.

Auch wird immer wieder die Frage nach Poolbefüllungen über Hydranten an die Zweckverbände herangetragen. Hier führt die Geschäftsstelle aus, dass die Befüllung von Swimmingpools weder Aufgabe der Gemeinden noch der Wasserzweckverbände sind. Die Befüllung kann grundsätzlich über den hauseigenen Anschluss erfolgen. Ferner bestehen bei derart betriebsfremden Entnahmen ungeklärte Haftungsfragen im Schadensfall.

Im Fall der Abnahme größerer Wassermengen als üblich (zum Beispiel Bewässerung von Sportplätzen oder private Poolbefüllungen) bittet die Geschäftsstelle um eine entsprechende Mitteilung per E-Mail an die Wasserwarte unter wzv-denkendorf-kipfenberg@gmx. de (WZV Denkendorf-Kipfenberg), wzv-ei-berggruppe@gmx. de (WZV Eichstätter Berggruppe) oder wzv-info@lra-ei. bayern. de (WZV Altmühltal).

DK