Finanzamt - Abgeltungssteuer-Stichtag beachten

09.12.2014 | Stand 02.12.2020, 21:53 Uhr

Wer zwei Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken führt, kann Verluste und Gewinne verrechnen lassen - vorausgesetzt, Sie beachten den Stichtag.

Wer zwei Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken führt, kann Verluste und Gewinne verrechnen lassen - vorausgesetzt, Sie beachten den Stichtag.

Wer 2014 Verluste mit Wertpapieren eingefahren hat, muss sich beeilen. Denn der Stichtag naht. Noch bis zum 15. Dezember kann man bei seiner Bank eine sogenannte Verlustbescheinigung anfordern. Wer das tut, dessen Bank wird die Verlust-Verrechnungstöpfe schließen. 2015 startet man wieder bei null. Dieser Antrag ist gebührenfrei.

Wer indes erst nach dem 15. Dezember aktiv wird, hat Pech gehabt. Aber keine Angst: Sollte man die Frist doch versäumen, ist nichts verloren ? die Verlust-Verrechnungstöpfe werden dann ins nächste Jahr über- und weitergeführt. Verluste von Wertpapieren werden dann mit den in diesem Kalenderjahr realisierten abzugspflichtigen Kapitalerträgen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verrechnet. Ende 2015 haben Sie bei Bedarf erneut die Möglichkeit, eine Verlustbescheinigung für Ihre Wertpapiere anzufordern.

Was es zu wissen gilt

Mithilfe einer Verlust-Bescheinigung können Anleger Wertpapier-Verluste auf ihrem Depot bei Bank A mit Kursgewinnen und anderen Kapitalerträgen auf einem anderen Depot bei Bank B vornehmen. Der Fiskus unterscheidet zwischen dem Verlust-Verrechnungstopf für Aktien und für sonstige Kapitalerträge. Diese können separat angefordert werden.

Die Verrechnungen von Verlusten und Gewinnen auf einem anderen Depot bei einer anderen Bank ist nur im Wege der Einkommensteuererklärung möglich. Wenn der Kunde bei einer Bank mehrere Depots unterhält, nimmt die Bank die depotübergreifende Verlust-Verrechnung ohne Antrag vor.

Brauchen Sie wirklich Depots bei verschiedenen Banken?

Diese Frage sollten Sie sich stellen. Denn die Depots bei einer Bank zu führen bringt Vorteile. Dann können sich Anleger die Verlust-Verrechnung über den Umweg der Steuererklärung sparen. Noch einfacher wird es, wenn Sie und Ihr Ehepartner bei der gleichen Bank sind und einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilt haben. In solchen Fällen verrechnet die Bank seit 2010 Gewinne und Verluste bei Wertpapieren automatisch ? über beide Ehegatten hinweg.

Hintergrund zur Abgeltungsteuer

Die Abgeltungssteuer wird seit Anfang 2009 auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben. Sie beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die einjährige Spekulationsfrist wurde mit Einführung der Abgeltungssteuer abgeschafft.

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