Ingolstadt/Eichstätt
FFP2-Maskenpflicht auch auf dem Wochenmarkt

Stadt und Landkreis verschicken Grundausstattung an Bedürftige - Pflegende bekommen drei Masken vom Freistaat

21.01.2021 | Stand 25.01.2021, 3:33 Uhr
In der Stadtverwaltung in Ingolstadt werden zahlreiche Schutzmasken für Postversand verpackt. −Foto: Enßle, Stadt Ingolstadt

Ingolstadt/Eichstätt - Die FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel gilt auch auf dem Wochemarkt: Das teilte die Stadt Ingolstadt jetzt mit.

Bis 24. Januar werde auf Kontrollen verzichtet, heißt es in der Mitteilung. Die Stadt hat unterdessen, ebenso wie der Landkreis Eichstätt, mit der Versendung von Schutzmasken für Bedürftige begonnen.

Die Stadt weist zudem darauf hin, dass in vollstationären Einrichtungen der Pflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in Altenheimen und Seniorenresidenzen beim Kontakt mit Bewohnern Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch für das Personal gelte, ebenso wie in Gottesdiensten.

Nach der Entscheidung des Freistaats vergangene Woche, eine FFP2-Maskenpflicht für Einzelhandel und Nahverkehr einzuführen, hat die Stadt Ingolstadt aus ihren Beständen bereits rund 16000 FFP2-Masken als Grundausstattung an Bedürftige versandt. Der Landkreis Eichstätt hat laut einer Mitteilung vom Mittwoch auf diese Weise mehr als 9400 Masken verteilt.

Auch der Freistaat hat angekündigt, Bedürftige mit fünf FFP2-Masken aus dem Pandemiezentrallager auszustatten. Inzwischen wurden dem Sozialreferat hierfür weitere rund 30000 Masken vom Freistaat geliefert. Auch für diese Masken organisiert die Stadt Ingolstadt einen kurzfristigen Versand; im Jobcenter und Sozialamt waren am Donnerstag Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Unterstützung Freiwilliger aus anderen Ämtern, insgesamt 36 Personen, mit dem Verpacken der Masken beschäftigt, unmittelbar anschließend werden die Briefe der Post zur Zustellung übergeben.

Der Freistaat stellt ferner pflegenden Angehörigen drei Schutzmasken für jede Hauptpflegeperson zur Verfügung. Auch diese Verteilung wird über die Stadtverwaltung erfolgen; zu den Modalitäten der Abholung im Stadtgebiet informieren wir noch gesondert. Für den Landkreis Eichstätt steht dies bereits fest: Mit der Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades können die Schutzmasken bei der Gemeinde der pflegebedürftigen Person abgeholt werden. Die im Landkreis Eichstätt aktive "Tun. Starthilfe" unterstützt die Ausstattung der in den dezentralen Asylunterkünften untergebrachten Personen mit FFP2-Masken. Zur Verteilung haben die Verantwortlichen die Masken an den Fachbereich Asyl und Integration im Landratsamt Eichstätt übergeben.

DK