Neuburg
FFP2-Masken in der Verwaltung Pflicht

Neue Regel gilt ab Montag, auch für alle Mitarbeiter - Landkreis unterstützt Bedürftige

17.01.2021 | Stand 20.01.2021, 3:33 Uhr

Neuburg - Die neue Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske gilt ab kommendem Montag beim Einkauf und im ÖPNV.

Die Stadt Neuburg schließt sich der neuen Regelung an, wie es in einer Mitteilung heißt. Ab 18. Januar ist das Betreten der Stadtverwaltung sowie sämtlicher städtischer Einrichtungen samt Stadtbusse nur noch mit FFP2-Maske möglich. Auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dann verpflichtet, im Publikums- und Begegnungsverkehr eine entsprechende Maske zu tragen.

Darüber hinaus gilt nach wie vor, dass für einen persönlichen Besuch eine Terminanmeldung erforderlich ist. Diese kann telefonisch oder online unter www. neuburg-donau. de erfolgen. Der Zugang zum publikumsintensiven Harmoniegebäude in der Altstadt erfolgt ausschließlich über den Eingang in der Amalienstraße. Dort sorgt ein zusätzlicher Mitarbeiter für eine ordnungsgemäße und rasche Abwicklung.

Die Termine können online über das Bürger-Service-Portal auf der städtischen Internetseite oder telefonisch in den Sachgebieten abgesprochen werden. Die Direktwahl der einzelnen Ansprechpartner ist ebenfalls auf der Homepage unter der Rubrik Rathaus zu finden. Folgende Durchwahlen können bei der Terminvereinbarung hilfreich sein: Zentrale Vermittlungsstelle (08431) 55-0, Einwohnermeldeamt 55-332, 55-316, 55-318, Standesamt 55-309, 55-312, Ordnungsamt 55-323, Bürgertelefon (Auskünfte und Fragen zu Corona) 55-600. Die regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind weiterhin: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie am Mittwoch von 7.30 bis 13 Uhr und nachmittags von 14 bis 18 Uhr. Die Tourist-Information in der Altstadt wie auch die Stadtbücherei mit Bürgerbüro müssen vorerst geschlossen bleiben.

Wie das Landratsamt in einem Schreiben mitteilt, stellt der Freistaat Bayern rund 2,5 Millionen FFP2-Masken für Bedürftige zur Verfügung. Zugelassen sind auch Masken mit der Kennung KN95 und N95. Diese werden vom Landkreis Neuburg-Schrobenhausen an über 15-jährige Leistungsberechtigte per Post verschickt. Im Landkreis sind das etwa 2000 Personen. Die neue Maskenpflicht tritt ab Montag in Kraft und gilt für Bürger ab 15 Jahren. In der ersten Woche werden bei Verstößen jedoch noch keine Bußgelder ausgesprochen.

SZ