Feuerwehrhaus: Strafbefehle beantragt

07.08.2008 | Stand 03.12.2020, 5:42 Uhr

Das Ehrenberger Feuerwehrgerätehaus stand monatelang im Mittelpunkt von Ermittlungen der Justizbehörden. - Foto: Melanie Alt

Pfaffenhofen (PK) Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat gegen den Ex-Bürgermeister und jetzigen CSU-Stadtrat Hans Prechter den Erlass eines Strafbefehls wegen Untreue beantragt. Gegen seinen Fraktionskollegen Georg Hammerschmid will die Behörde einen Strafbefehl wegen Beihilfe zur Untreue erwirken.

Damit geht die Affäre um das Feuerwehrhaus Ehrenberg in die entscheidende Runde. Jahre nach seiner Fertigstellung sorgte das Feuerwehrhaus 2006 und 2007 für gehörigen Zündstoff: Mitglieder der Fraktion der "Freien Ökos" im Stadtrat hegten den Verdacht, dass der CSU-Stadtrat und Fuhrunternehmer Georg Hammerschmid bei der Stadt nach dieser Baumaßnahme überhöhte Rechnungen für Auffüllmaterial und Lkw-Stunden eingereicht haben könnte.

Die Freien Ökos schalteten letztlich die Staatsanwaltschaft ein, die Anfang 2007 ein Ermittlungsverfahren gegen Hammerschmid wegen Betrugsverdacht einleitete.

Im Sommer 2007 nahm die Justizbehörde auch Hans Prechter ins Visier: Gegen ihn wurden Ermittlungen wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Betrug sowie wegen Untreue aufgenommen. Kripo und Staatsanwaltschaft wollten herausfinden, ob der damalige Rathauschef mit dazu beigetragen haben könnte, dass ein eventueller Betrug funktionieren konnte. Zudem sollte geklärt werden, ob Prechter etwas damit zu tun hatte, dass Hammerschmid (etwa eineinhalb Jahre nach Abschluss der Baumaßnahme) nicht eine Gesamtrechnung, sondern neun Teilrechnungen stellte. Ein brisanter Punkt, denn: Hätte der Fuhrunternehmer nur eine Schlussrechnung über rund 40 000 Euro gestellt, wäre diese in die Zuständigkeit des Bauausschusses gefallen. Die Teilrechnungen lagen dagegen alle unter 5000 beziehungsweise 10 000 Euro – so dass der Bürgermeister ohne Einschaltung weiterer Gremien die Auszahlung genehmigen konnte.

Ein Vorgang, der die Ermittler nach PK-Informationen schwer an die "Beachparty-Affäre" erinnerte: 2005 war gegen Prechter wegen Untreue ein Strafbefehl über 9000 Euro ergangen, weil er drei Jahre zuvor städtische Rechnungen an die Beachparty-Veranstalter "aufsplitten" ließ, so dass sie in seine Kompetenz fielen und er Teilbeträge erlassen konnte.

Ging denn nun beim Ehrenberger Feuerwehrhaus alles mit rechten Dingen zu? Schon weil die umstrittenen Vorgänge bis ins Jahr 2000 zurückreichen, nahmen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die auch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband mit einem Gutachten beauftragte, viel Zeit in Anspruch. Jetzt, knapp 20 Monate nach der Einleitung des Verfahrens, meldete Helmut Walter, der Leiter der Ingolstädter Justizbehörde, aber: "Unsere Ermittlungen sind abgeschlossen. Als Ergebnis haben wir beim Amtsgericht Pfaffenhofen den Erlass von Strafbefehlen gegen Prechter und Hammerschmid beantragt."

Laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt wurde der Vorwurf des Betrugs (beziehungsweise der Beihilfe) fallen gelassen: "Dabei ging es um die in Rechnung gestellten Massen an Auffüllmaterial und nach uns vorliegenden Berechnungen liegen die zwar an der oberen Grenze, sind aber noch nachvollziehbar." Aber: Dass Prechter sich der Untreue und Hammerschmid der Beihilfe dazu schuldig gemacht haben, ist für die Staatsanwaltschaft erwiesen. Walter: "Die Gesamtsumme der Hammerschmid-Rechnungen ist so hoch, dass sie laut Geschäftsordnung in die Zuständigkeit des Bauausschusses oder Stadtrates gefallen wäre. Diese Summe wurde dann in neun Rechnungen klein gesplittet, so dass der Bürgermeister die Auszahlung anordnen konnte." Dass dahinter Absicht steckte, sei klar, denn: "Die Einzelrechnungen wurden ja nicht etwa je nach Baufortschritt eingereicht, sondern erst nach einem langen Zeitraum – als die Endsumme längst feststand. Für eine solche Art der Rechnungsstellung gibt es keinen Grund. Das ist im Kern das selbe wie bei der Beachpartygeschichte."

Zur Höhe der Strafbefehlsanträge gab Walter keine Auskunft: "Grundsätzlich kann man eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe zur Bewährung beantragen."

Jetzt ist das Amtsgericht Pfaffenhofen am Zug. Dessen Direktor Herbert Krammer bestätigte gestern den Eingang der Anträge. Sie liegen nun beim zuständigen Strafrichter Müller-Stadler, der sie in den nächsten Wochen intensiv prüfen und dann über den Erlass – oder Nichterlass – entscheiden wird.