Fehlerhafte Baudarlehen - Widerrufsoption nicht erloschen

13.08.2016 | Stand 02.12.2020, 19:25 Uhr

Der Gesetzgeber hat Einsprüche gegen fehlerhafte Darlehensverträge bei Baufinanzierungen erschwert. Ganz vom Tisch ist der sogenannte Widerrufsjoker aber nicht.

Mitte Juni 2016 trat ein Gesetz in Kraft, dass den Widerspruch gegen fehlerhafte Baufinanzierungsverträge deutlich erschwert. Bislang konnten Immobilienkäufer ihren Kreditvertrag widerrufen, wenn dieser keine oder nur eine mangelhafte Widerrufsbelehrung enthielt. Das war vor allem für Kreditnehmer empfehlenswert, die sich durch einen neuen Darlehensvertrag günstigere Zinsen sichern wollten.

In diesen Fällen ist Widerspruch erlaubt
Der Widerruf mangelhafter Kreditverträge ist vielfach weiterhin möglich. Grund: ?Die gesetzliche Einschränkung gilt nur für Baufinanzierungen, die zwischen dem 1. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden?, betont der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn. Alle neueren Kreditverträge sind davon nicht betroffen. Juristen schätzen, dass auch viele später abgeschlossene Baufinanzierungen Mängel in Sachen Widerrufsbelehrung aufweisen. Die Kreditinstitute hatten nämlich eine Zeit lang mangelhafte Formulierungen in ihren Darlehensverträgen verwendet, weil es noch keine neue, eindeutige gesetzliche Regelung zum Widerrufsrecht gab.

Widerrufsjoker greift auch außerhalb der Baufinanzierung

?Die Gesetzesänderung betrifft ausschließlich Kredite, die grundpfandrechtlich gesichert sind?, erläutert Jan-Henning Ahrens von der Bremer Anwaltskanzlei KWAG. Dazu zählen vor allem Darlehensverträge, die durch eine Grundschuld, eine Hypothek oder eine Rentenschuld abgesichert sind, wie dies bei klassischen Baukrediten zumeist der Fall ist. Ist die Finanzierung jedoch über eine Bürgschaft oder eine Abtretung besichert, so besteht laut Ahrens weiterhin das ewige Widerrufsrecht. Dies betrifft zum Beispiel private Autokredite oder fremdfinanzierte Fondsbeteiligungen. Wenn solche Darlehen nach dem 1. November 2002 abgeschlossen wurden, kann man sie jederzeit widerrufen, wenn keine Widerrufsbelehrung vorhanden ist oder die Belehrung fehlerhaft war.

Widerrufsjoker im Nachhinein ziehen
Liegt die Finanzierung schon länger zurück, besteht ebenfalls Hoffnung auf Widerspruch. So greift beispielsweise der Widerrufsjoker bei fremdfinanzierten Fondsbeteiligungen selbst dann noch, wenn die zehnjährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche bereits abgelaufen ist. Das Gleiche gilt für private Autokredite. Hier ist die Überprüfung der Widerrufsbelehrung durch einen Fachanwalt selbst dann noch ratsam, wenn die Finanzierungsphase vorüber ist.

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