Neuburg
"FCB"-Sprayer vor Gericht

Anklagebehörde wirft zwei Männern bis zu 80 Sachbeschädigungen vor - Verhandlung ausgesetzt

18.02.2020 | Stand 23.09.2023, 10:43 Uhr
Bei dieser Unterführung an der B16 wurden die beiden jungen Männer im Juli 2017 festgenommen. −Foto: DK-Archiv, Rein

Neuburg - Wochenlang hatten zwei Graffiti-Sprayer in Neuburg und Umgebung ihr Unwesen getrieben.

 

Im Juli 2017 waren sie auf frischer Tat ertappt worden. Gestern mussten sie sich vor dem Neuburger Jugend-Schöffengericht verantworten. Aufgrund eines Antrags der Verteidiger wurde die Verhandlung jedoch ausgesetzt.

Einen Schaden von 20000 Euro sollen der heute 20-jährige Karlshulder und der mittlerweile 26-jährige Neuburger mit ihren Sprüh-Aktionen und Aufklebern verursacht haben. 80-mal sollen die beiden "FCB" auf Brücken, Tiefgaragen, Hauswände, Parkscheinautomaten, Dachrinnen, Schilder, Stromkästen und andere Flächen gesprüht haben. Auch eine Lagerhalle in Adelschlag (Kreis Eichstätt) war betroffen.

Anwalt Marco Noli beantragte gleich nach der Verlesung der Anklage, das Verfahren einzustellen. Die beiden jungen Männer seien verdächtig, weil sie im Juli 2017 in der Nähe eines Tatorts - einer Brücke an der B16 - von Polizeibeamten entdeckt worden seien, so Noli. Bei einer Hausdurchsuchung habe man ihnen Sprühutensilien gefunden. Der Anwalt hielt dem Gericht vor, dass Polizeibeamte einige Tage zuvor selbst die Brücke besprüht haben sollen, entweder mit den Abkürzungen anderer Fußballvereine oder mit Schmähungen gegen den FC Bayern, um die Täter zu provozieren.

Die Beamten sollen zudem auch eine Wildtierkamera an der Brücke installiert haben, um die mutmaßlichen Täter zu ertappen. Einmal seien zwei Beamte dann angeblich selbst beim Sprühen aufgenommen worden, trug Noli vor. Einen Köder zu legen, sei "nur bei schweren Straftaten zulässig", erklärte der Verteidiger.

Staatsanwältin Carola Sciurba bekundete, sie müsse sich diesen Sachverhalt näher ansehen, könne aber auf den ersten Blick, falls es sich so zugetragen habe, keine Tatprovokation erkennen. Außerdem vermutet sie, dass damit, selbst wenn der Antrag erfolgreich wäre, nur der Vorwurf wegen des Schadens an der Brücke fallen gelassen werden könnte.

Die Prozessbeteiligten zogen sich zu einem Rechtsgesprächen zurück. Der vorsitzende Richter Gerhard Ebner erklärte danach, man sei zu keinem Ergebnis gekommen. Das Verfahren wird ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt neu aufgerollt.

DK

Christine Zinner