Ingolstadt
Falscher Wasserwerker greift zu

28-jähriger Dieb wird aber auf Überwachungsvideo an seinem Gang erkannt und verurteilt

21.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:02 Uhr

Ingolstadt (DK) Dieser Fall gehört zu Klassikern der Diebesmaschen und sollte bei jedem Hausbesitzer die roten Warnlampen angehen lassen: der falsche Wasserwerker an der Haustür. Zwei ältere Damen aus Manching und Unsernherrn wurden auf diese Weise an einem Tag vor ziemlich genau zwei Jahren zu Opfern von Kriminellen.

Ein 28-Jähriger mit deutschem Pass wurde deshalb am Ingolstädter Landgericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Er war mit krummen Hintergedanken an den Türen der Seniorinnen erschienen und klingelte. Als ihm geöffnet wurde, erklärte er, dass es einen Wasserschaden in der Umgebung gegeben habe und er das Wasser im Haus prüfen müssen. Die Frauen ließen den offenbar vertrauenerweckenden Herrn ein, ohne sich einen Ausweis oder ein anderes Dokument zeigen zu lassen. Der Ganove steuerte den Keller an und tat so, als würde er tatsächlich etwas prüfen. In der Zwischenzeit klingelte es erneut an der Tür: Ein Komplize begehrte Einlass, er sei ein Kollege. Die Haubewohnerinnen, die mit "älter, aber rüstig" gut beschrieben sind, wurden in die angebliche Prüfung eingespannt und ablenkt, indem sie einen Wasserhahn öffnen und schließen sollten. Diesen Zeitraum nutzte einer der Männer, um das Haus nach Wertsachen und Geld zu durchforsten.

Im ersten Fall (Manching) blieb alles beim Diebstahlsversuch, das die Verbrecher von einem aufmerksamen Nachbarn, der klingelte, aufgeschreckt wurden und durchs Kellerfenster türmten. Beim zweiten Versuch in Unsernherrn fiel den falschen Wasserwerkern dagegen Schmuck im Wert von rund 1500 Euro in die Hände.

Was sie aber nicht wussten: Der 28-Jährige lief draußen ins Blickfeld der Überwachungskamera eines Nachbarn der bestohlenen Frau. Und diese Aufnahmen gingen natürlich an die Polizei. Die Bewegtbilder waren jetzt in der Gerichtsverhandlung am Landgericht ein wichtiges Beweismittel für Richter Konrad Riedel, der den Fall in der Berufung vorgelegt bekam. In erster Instanz am Amtsgericht war der Angeklagte zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, wobei eine zehnmonatige Strafe aus einer früheren Verurteilung wegen Hausfriedensbruch mit einbezogen wurde. Insgesamt bringt es der den Behörden inzwischen gut bekannte kriminelle auf satte 19 Eintragungen in seinem Sündenregister.

Das war auch ein Grund, warum die Ermittler nach Sichtung der qualitativ offenbar mäßigen Überwachungsbilder dennoch auf den Täter kamen. Der leugnete zwar am Amtsgericht noch alles, doch nun am Landgericht wurde die Luft sehr dünn dafür. Richter Riedel hatte ein sogenanntes anthropologisches Gutachten anfertigen lassen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige sprach nach Abgleich des wohl herausstechenden Gangs des Gefilmten mit dem Gangstil des Angeklagten im Realen von einer "hohen Wahrscheinlichkeit, dass er der Täter ist".

Das bewegte den Angeklagten dazu, einen Deal mit Gericht und Staatsanwaltschaft einzugehen: Der 28-Jährige beschränkte seine Berufung auf den "Rechtsfolgenausspruch", wie es im Juristendeutsch heißt - also auf die Höhe der Strafe. Der Sachverhalt (also der versuchte und der erfolgreiche Diebstahl) als solcher wurden damit rechtskräftig festgestellt, was einem Geständnis gleichkommt. Letztlich kam der Angeklagte dadurch ein bisschen besser weg: Zwei Jahre und ein Monat Haft verhängte die Berufungskammer. An einen anderen Weg als (zurück) ins Gefängnis war für den falschen Wasserwerker natürlich nicht zu denken. Das Urteil ist, wie bei Deals vorgeschrieben, erst frühestens nach einer Woche rechtskräftig - falls nicht doch ein Rechtsmittel eingelegt wird.