Neuburg
Falsche Vorwürfe?

29.11.2010 | Stand 03.12.2020, 3:24 Uhr

Neuburg (mck) Hat ein 36-Jähriger aus dem südlichen Landkreis seine Freundin verprügelt? Oder sind die Vorwürfe – wie die Verteidigung argumentiert – erfunden? Diese Fragen konnte gestern vor dem Neuburger Amtsgericht nicht geklärt werden, da die Geschädigte wegen Krankheit nicht als Zeugin erschienen war.

Von "Erpressung" und einer "Masche" spricht Verteidigerin Eva Graf-Friedel. Die gefährliche Körperverletzung sei "konstruiert". Ihrem Mandanten wird vorgeworfen, er habe seine damalige Freundin an einem Juniabend mehrfach attackiert, gestoßen, an den Harren gezerrt und geschlagen.

"Wir hatten eine Auseinandersetzung", erzählte der Angeklagte vor Gericht. Er beharrte allerdings darauf, dass er die Frau im Laufe des Streits lediglich einmal weggestoßen hätte, weil sie ihn festgehalten habe. Daraufhin seien sie beide in seiner Einfahrt gestürzt – mehr aber auch nicht. Die vorgelegten Atteste der Frau – bescheinigt wurden unter anderem mehrere Prellungen und Symptome einer Gehirnerschütterung – könnten aber auch von einem Unfall auf einem Reiterhof herrühren, sagte Verteidigerin Graf-Friedel.

Und auch wenn der Nachbar laut Richter Sebastian Hirschberger kein "reinrassiger Entlastungszeuge" war, blieben nach dessen Aussage Zweifel an der Version des mutmaßlichen Opfers. "Ich weiß nicht, ob man aus diesem Fall einen Kriminalfall machen sollte", sagte selbst Anklagevertreter Franz Burger.

Den Vorschlag des Richters, das Verfahren gegen Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 800 Euro einzustellen, ließ die Geschädigte über ihren Anwalt Christian Spielbauer ablehnen. "800 Euro sind zu wenig", sagte der Nebenklagevertreter. "Sie möchte eigentlich 5000 Euro angesichts des nicht nur körperlichen, sondern auch seelischen Schadens."

Der 36-Jährige war am Tatabend auf einem Straßenfest, von dem er gegen 23 Uhr wieder nach Hause gegangen ist, um seine dort eingetroffene Freundin abzuholen und mit dieser zum Fest zurückzukehren. "Ich wollte nur so schnell wie möglich wieder hin", berichtete der Angeklagte. Sie habe sich aber geweigert und ihn hindern wollen, als er schließlich alleine habe gehen wollen.

Der Nachbar, der dem Angeklagten "eine Zigarettenlänge danach" gefolgt war, um daheim auf die Toilette zu gehen, will von einer gefährlichen Körperverletzung nichts mitbekommen haben. "Ich hätte ja was sehen oder hören müssen", berichtete er. Schließlich soll sich der wesentliche Teil der Vorwürfe zu dieser Zeit vor seinem Toilettenfenster auf der Straße abgespielt haben. Und danach hätten sich die beiden Männer auf dem Rückweg zum Straßenfest getroffen "und ganz normal weitergefeiert".