Ingolstadt
Falsche Fuffziger nur mal so zur Probe

Kurzer Ausflug eines Handwerkers in die Welt der Geldfälscher endet mit einem Jahr Haft zur Bewährung

22.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:10 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Ingolstadt (DK) Kurioser Fall von Geldfälschung vor dem Schöffengericht: Obwohl er angeblich keinerlei wirtschaftliche Not verspürte, hat ein 30-jähriger Mann aus dem Ingolstädter Umland 2016 in der Vorweihnachtszeit daheim seinen Farbkopierer angeworfen, auf einfachem Papier vier falsche 50-Euro-Scheine hergestellt und zwei davon einen Tag vor Heiligabend im Westpark gegen Einkaufsgutscheine eingetauscht. Doch dann lief ganz schnell alles schief.

Er habe nach einem entsprechenden Bericht in der "Tagesschau" einfach mal ausprobieren wollen, wie leicht oder wie schwierig es sei, "Blüten" in Umlauf zu bringen, lautete gestern bei Gericht die verblüffende Erklärung des Mannes für sein Handeln. Das Ganze sei eine unüberlegte, "beschissene Aktion" gewesen. Er habe ja niemals gedacht, "dass das so eine Riesenstraftat ist".

Dass er praktisch überhaupt keinen Nutzen von seinem (wohl ersten) Ausflug in die Kriminalität hatte und dass er schon kurz nach seiner Einkaufstour Besuch von der Polizei bekam, hatte sich der verheiratete Handwerker mit seinem reichlich naiven Nachtatverhalten eingebrockt: Als eine Westpark-Mitarbeiterin an der Infotheke des Einkaufszentrums bemerkte, dass ihr da gegen einen gewünschten Einkaufsgutschein nur ein billig gemachtes Geldscheinimitat in die Hand gedrückt worden war, machte sie den Käufer auf diesen Umstand aufmerksam - in der Annahme, dass dem Mann womöglich ohne dessen Wissen Falschgeld angedreht worden war. Der Kunde steckte die "Blüte" auch flugs wieder ein, bezahlte den Gutschein, den er offenbar unbedingt haben wollte, aber dann mit seiner EC-Karte. So war seine Identität in den Tagen nach Weihnachten, als sich die Kripo um den Fall kümmerte, über die Kontodaten schnell zu klären gewesen.

Nur Minuten vor dem Versuch an der Infotheke war es dem Mann immerhin gelungen, in zwei Geschäften des Westparks zwei falsche Fuffziger gegen entsprechende Gutscheine einzutauschen, die er als Weihnachtspräsente für seine Frau gedacht hatte. Die jeweiligen Verkäuferinnen hatten sich das Falschgeld offenbar zunächst andrehen lassen, waren dann aber kurz darauf stutzig geworden. Eine Angestellte hatte sofort die Polizei gerufen, deren Recherchen dann auch schnell zur Infotheke des Einkaufszentrums führten.

Er sei während dieser Tour reichlich aufgeregt und nach dem gescheiterten Versuch auch nervlich am Ende gewesen, schilderte der 30-Jährige gestern dem Vorsitzenden Christian Veh seine Verfassung während dieses ungewöhnlichen Weihnachtseinkaufs. Um die Sache irgendwie zu beenden, habe er die beiden verbliebenen "Blüten" dann unmittelbar vor dem Westpark in einen Mülleimer geworfen.

Die Einsicht in seine wohl nur bescheidenen Fälscherkünste hinderte den Mann allerdings nicht daran, unmittelbar nach Weihnachten bei einem Einkaufsbummel mit seiner Frau in einem der betroffenen Geschäfte den ergaunerten Gutschein vorzulegen. Dort hatte man den Wertbon allerdings bereits sperren lassen - die ausgesuchten Schuhe mussten bar bezahlt werden.

Das Gericht hielt dem Mann zugute, dass praktisch kein Schaden entstanden ist, dass er sich voll geständig zeigte und auch nicht vorbestraft ist. Dennoch müsse attestiert werden, dass hier tatsächlich Falschgeld in Umlauf gebracht wurde - und dafür sehe das Gesetz nun einmal Haftstrafen vor. Das Urteil, das der Angeklagte sofort annahm, lautete auf ein Jahr Gefängnis zur Bewährung und 5000 Euro Geldauflage. Staatsanwalt Jürgen Staudt hatte eineinhalb Jahre zur Bewährung gefordert, Verteidigerin Susanne Dumann wegen eines von ihr gesehenen minderschweren Falls auf eine Bewährungsstrafe "ab drei Monaten aufwärts" plädiert. Beide machten geltend, dass es hier nicht um die Ahndung eines großen Verbrechens gehe. Die Tat, da waren sich Ankläger und Rechtsanwältin einig, sei in Vorbereitung und Ausführung geradezu dilettantisch gewesen.