Breitenbrunn
Fallbeispiele für Standesbeamte

Fortbildung im neuen Bürgersaal der Marktgemeinde Breitenbrunn

09.11.2016 | Stand 02.12.2020, 19:04 Uhr

Dienstbesprechung: Standesbeamtinnen und Standesbeamte aus dem Landkreis Neumarkt haben sich in dieser Woche in Breitenbrunn getroffen. - Foto: Sturm

Breitenbrunn (swp) Im neuen Bürgersaal der Marktgemeinde Breitenbrunn haben sich 26 Standesbeamte aus dem Kreis Neumarkt zu einer Dienstbesprechung getroffen. Zweimal im Jahr finden diese statt.

Themen waren unter anderem urkundliche Nachweise und sonstige Grundlagen für die Prüfung familienrechtlicher Vorgänge sowie Beurkundungen in Personenstandsregistern. Der 1948 wiedergegründete Fachverband der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Aufgabe die Aus- und Fortbildung sowie die Förderung des Erfahrungsaustausches ist. Mitglieder sind alle bayerischen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, die einen eigenen Standesamtsbezirk bilden. Die Teilnahme an den Dienstbesprechungen ist Pflicht. Bei den Treffen werden anhand von eigens erstellten Aufgaben schwierige Probleme in der täglichen Beurkundungstätigkeit, die aktuelle Rechtsprechung und neue Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften besprochen.

Von der Unteren Aufsichtsbehörde am Landratsamt Neumarkt nahm Sachgebietsleiter Lothar Kraus an der Schulungsveranstaltung teil. Sitzungsleiterin und Referentin des Fachverbandes war die Chefin des Standesamtes Nürnberg, Dagmar Heckel. Bürgermeister Johann Lanzhammer (FW) begrüßte seine Kolleginnen und Kollegen zur "ersten offiziellen Veranstaltung der Gemeinde im Bürgersaal". Und die zeigten sich recht angetan von den Räumen im neuen Feuerwehr- und Gemeindehaus. "Das Aufgabengebiet in unseren Standesämtern wird immer umfangreicher und schwieriger", stellte Lanzhammer fest. Das hänge unter anderem auch mit der zunehmenden Auslandsbeteiligung bei Beurkundungen sowie bei der Prüfung familienrechtlicher Vorgänge zusammen. Und damit war man denn auch beim zentralen Thema der Veranstaltung angelangt.

Für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten galt es, drei komplizierte Fallbeispiele abzuarbeiten. Was hat zum Beispiel zu geschehen, welche Unterlagen braucht man, wenn eine deutsche Staatsangehörige die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragt, weil sie in seinem Heimatland einen in Deutschland lebenden, rechtskräftig geschiedenen Kosovaren heiraten möchte. Ein anderes Beispiel betraf eine junge und ledige Somalierin, die in Deutschland einen Sohn zur Welt bringt und nur einen Ankunftsnachweis vorlegen kann. Vier Monate später erkennt ein Somalier, der ebenfalls nur einen Ankunftsnachweis vorlegen kann, die Vaterschaft an. Hier lautete die Fragestellung: "Ist der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung über die Anerkennung der Vaterschaft fortzuführen, obwohl weder die Identität der Mutter noch die Identität des Anerkennenden geklärt sind"

Verzwickte, aber durchaus aus dem aktuellen Leben gegriffene Geschichten, mit denen sich die Teilnehmer an der Dienstbesprechung zu beschäftigen hatten. Bürgermeister Lanzhammer jedenfalls zeigte sich zufrieden, als die Schulung am späten Nachmittag zu Ende ging: "Das war ein sehr interessanter Tag, der auch dem Gedankenaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen diente."