Ingolstadt (reh) Das Ingolstädter Landgericht hat im Strafverfahren gegen Alt-OB Alfred Lehmann die Frist für eine Stellungnahme der Verteidigung auf die Anfang März von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage bis Ende April verlängert.
Das bestätigte eine Gerichtssprecherin auf DK-Anfrage. Nach Fristende wird die 1. Strafkammer über die Zulassung der Anklage entscheiden. Der Vorwurf lautet auf Untreue und Bestechlichkeit.