Fachsprache ade - Produktinformationsblätter sollen verständlicher werden

05.10.2013 | Stand 02.12.2020, 23:35 Uhr

Produktinformationsblätter sollen Kunden über Wertpapierprodukte informieren. Kritiker halten sie jedoch für zu kompliziert. Nun sollen sie verständlicher werden.

Produktinformationsblätter sollen Kunden über Wertpapierprodukte informieren. Kritiker halten sie jedoch für zu kompliziert. Nun sollen sie verständlicher werden.

Eigentlich sollen sie für mehr Klarheit bei Anlegern sorgen. Doch das gelingt den Produktinformationsblättern in ihrer heutigen Form nur bedingt. Deshalb haben Banken, Sparkassen, Verbraucherschützer, die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin und das Bundesverbraucherministerium nun dem Kauderwelsch den Kampf angesagt. Unverständliche Fachbegriffe sollen durch klare Formulierungen ersetzt werden. Ein Glossar mit vorformulierten Textbausteinen erleichtert es den Schreibern der Produktinformationsblätter künftig, sich verständlicher auszudrücken. So sollen die Infoblätter verschiedener Banken auch leichter vergleichbar werden. 131 Ausdrücke sollen fortan komplett gestrichen werden ? beispielsweise Fachwörter wie ?Entgeltsimulation? oder ?Indexdisclaimer?.

Mehr Klarheit bei den Kosten

Was kostet eine Geldanlage? Auch bei den Informationen hierüber soll es Verbesserungen geben. Alle Mitglieder der Arbeitsgruppe hätten sich dazu bekannt, ?dass auch die Vertriebsverfügungen und Zuwendungen transparent dargestellt werden?, so das Verbraucherministerium. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn so steht es im Gesetz. Spätestens ab Dezember 2013 sollen die neuen Produktinformationsblätter erhältlich sein, so zumindest die Empfehlung der kreditwirtschaftlichen Verbände.

Gut zu wissen: Wer bei einer Direktbank ohne Beratung ein Wertpapier kaufen, hat kein Anrecht auf ein Produktinformationsblatt. Einige Banken bieten sie allerdings freiwillig an - beispielsweise die ING-Diba oder Cortal Consors. Dort finden sich zum Teil sogar Produktinformationsblätter zu Produkten wie Tagesgeldkonten oder Festgeld, für die laut Gesetz gar keine Infoblätter vorgelegt werden müssen.

Künftig auch Produktinformationsblätter für Riester-Rente


Vorgeschrieben sind Produktinformationblätter seit Juli 2011 für alle Arten von Wertpapieren. Seit 1. Juni 2013 müssen sie zudem für sogenannte Vermögensanlagen wie Geschlossene Fonds ausgehändigt werden. Maximal zwei Seiten lang dürfen die Infoblätter für Wertpapiere sein, bei Vermögensanlagen sind es höchstens drei Seiten. Geplant ist, dass es ähnliche Infozettel künftig auch für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie beispielsweise die Riesterrente geben soll.

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