Kaufbeuren
Exhibitionismus: Fernsehnonne muss Geldbuße zahlen

04.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:06 Uhr
Die beschuldigte Schauspielerin Antje Mönning im Gerichtssaal vom Amtsgericht. −Foto: Matthias Balk

Nach einem exhibitionistischen Auftritt auf einem Parkplatz im Allgäu muss die Schauspielerin Antje Mönning 300 Euro Geldbuße zahlen. Die 41-Jährige hatte im Juni in Jengen vor zwei Zivilpolizisten und einem Lastwagenfahrer in einem durchsichtigen

Shirt posiert und dabei ihren Rock gehoben - unter dem sie keine Unterwäsche trug. Vor dem Amtsgericht musste sich Mönning, die in der ARD-Serie „Um Himmels Willen“ eine Nonne spielte, wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten. Der Richter verurteilte sie schließlich wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Pressemitteilung Anwalt

Sicherheitsverfügung Amtsgericht Kaufbeuren

dpa