EuGH-Urteil zu Asyl: Rückschlag für desertierten US-Soldaten

26.02.2015 | Stand 02.12.2020, 21:36 Uhr

Luxemburg (dpa) Ein desertierter US-Soldat hat nach einem EU-Urteil wenig Grund zur Hoffnung auf Asyl in Deutschland.

Eine drohende Freiheitsstrafe oder die Entlassung aus der Armee könnten nicht als Asylgründe im Sinne des europäischen Rechts gelten, urteilten der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C 472/13). Den konkreten Fall von Andre Shepherd (37) muss aber das Bayerische Verwaltungsgericht entscheiden.

Shepherd flüchtete 2007 von seinem US-Stützpunkt in Bayern, um einem weiteren Einsatz im Irak-Krieg zu entgehen. Er berief sich auf Gewissensgründe und beantragte Asyl in Deutschland. Die Behörden lehnten den Antrag ab.