Luxemburg
EuGH kippt deutsche Regeln für Architekten-Honorare

04.07.2019 | Stand 02.12.2020, 13:35 Uhr
Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gekippt. −Foto: Jan Woitas

Seit vielen Jahren galten für Planungsarbeiten von Architekten und Ingenieuren in Deutschland festgeschriebene Höchst- und Mindestpreise. Das oberste EU-Gericht bereitet dem nun ein Ende.

Auf Architekten und Bauherren in Deutschland kommen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) härtere Preisverhandlungen zu. Die bislang geltende deutsche Honorarordnung verstoße gegen EU-Recht, erklärte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-377/17).

Verbindliche Mindest- und Höchstsätze für Planungsarbeiten dürften damit bald der Vergangenheit angehören. Der EuGH gab damit der EU-Kommission recht, die Deutschland wegen seiner Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verklagt hatte.

Sie sah in der Regelung ein Hindernis für Anbieter aus anderen EU-Staaten, sich in Deutschland niederzulassen, da sie nicht über den Preis konkurrieren könnten. In der Honorarordnung werden für Planungsarbeiten Mindest- und Höchstpreise festgelegt, Kosten für die Beratung sind hingegen nicht einheitlich geregelt.

Nach der maßgeblichen EU-Richtlinie dürften Mindest- und Höchstpreise nur unter bestimmten Bedingungen vorgeschrieben werden, führten die Luxemburger Richter weiter aus. Die in der HOAI festgeschriebenen Sätze seien aber unverhältnismäßig.

Die Mindestsätze gälten nämlich nur für Architekten und Ingenieure, entsprechende Leistungen könnten aber auch von anderen Dienstleistern erbracht werden, die ihre fachliche Eignung nicht nachweisen müssten. Daher seien die Mindestsätze ungeeignet, hohe Qualitätsstandards und den Verbraucherschutz zu sichern, befanden die Richter.

Was die Höchstpreise angehe, habe Deutschland zudem nicht nachgewiesen, weshalb der Vorschlag der EU-Kommission, den Kunden umfassende Preisinformationen zu Höchstpreisen zu bieten, den Verbraucherschutz nicht ausreichend sichere.

Aus der Branche kam scharfe Kritik. Die Honorarordnung in ihrer bisherigen Form verhindere einen ruinösen Preiswettbewerb, hieß es von der Bundesarchitektenkammer. Die HOAI sei seit Jahrzehnten ein verlässlicher Rahmen für Bauherren, Planer und Ausführende.

„Sowohl für unseren Berufsstand als auch für die Auftraggeber bedeutet diese Entscheidung einen bedeutsamen Einschnitt, da [..] wir neben Leistung und Qualität verstärkt auch über den Preis verhandeln müssen“, sagte Architektenkammer-Präsidentin, Barbara Ettinger-Brinckmann.

Von der Bundesingenieurkammer hieß es, dass es nun unter anderem darum gehe, den Verbrauchern Sicherheit zu bieten.

Die Bundesregierung muss das Urteil nun umsetzen.

dpa