Brüssel
EU-Kommission: Familienleistungen könnten diskriminieren

12.11.2021 | Stand 20.11.2021, 3:33 Uhr

Weil Familienleistungen in Bayern aus Sicht der EU-Kommission womöglich diskriminierend sind, hat die Brüsseler Behörde ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Konkret gehe es darum, dass der Freistaat ein neues Leistungssystem für Menschen - die in Bayern wohnen und kleine Kindern im Alter von bis zu drei Jahren haben - eingeführt habe. „Jedoch erhalten Unionsbürger/innen, deren Kinder in einem der 15 Mitgliedstaaten leben, in dem die Lebenshaltungskosten niedriger sind als in Bayern, einen geringeren Betrag“, teilte die EU-Kommission am Freitag mit.

Man habe Bedenken, dass die fraglichen Vorschriften gegen EU-Recht verstoßen, weil EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ungleich behandelt und somit diskriminiert werden. Zudem verstießen die Vorschriften gegen EU-Regeln zur Arbeitnehmerfreizügigkeit. Deutschland habe nun zwei Monate Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sogenannte Vertragsverletzungsverfahren können am Ende Geldstrafen zur Folge haben.

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Mitteilung der EU-Kommission

dpa