Ingolstadt
Es bleibt ein Schaden von mehr als 500.000 Euro übrig

Sozialversicherungsbetrug: Bauunternehmer kommen mit Bewährungsstrafen davon

21.09.2018 | Stand 23.09.2023, 4:09 Uhr
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist die Aufgabe des Zolls. −Foto: Roessler/dpa

Ingolstadt (DK) Mit Bewährungsstrafen sind Vater und Tochter aus einem inzwischen insolventen Bauunternehmen in der Region im Landgerichtsprozess um nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge davongekommen. Ein Geständnis bewahrte den bereits mehrfach vorbestraften Geschäftsführer vor einer Haftstrafe. Der 66-Jährige wurde am Freitag zwar zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe ist aber ebenso zur Bewährung ausgesetzt, wie die zehn Monate seiner 47-jährigen Tochter, die wegen Beihilfe schuldig gesprochen wurde.

Beide hatten gestanden, in der hart umkämpften Branche insgesamt 59 Arbeiter, vornehmlich aus Ungarn und Rumänien, als de facto Scheinselbstständige in angeblich eigenständigen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbRs) beschäftigt zu haben. Die fälligen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerentgelte zahlten sie aber nicht an die Krankenkassen. So summierte sich ein Schaden von mehr als 500000 Euro, wie eine Expertin der Deutschen Rentenversicherung für das Landgericht berechnete.

Ursprünglich waren in der Anklage der Ingolstädter Staatsanwaltschaft deutlich mehr Fälle aufgeführt: 210 GbRs mit 854 Arbeitern und einer Schadenssumme von annähernd 3,5 Millionen Euro. In einer Absprache, die Geständnisse und im Gegenzug Bewährungsstrafen vorsieht, beschränkten sich die Prozessbeteiligten allerdings auf die im Urteil aufgeführten Arbeitnehmer, da für diese (letztlich auch durch das Geständnis) der Tatnachweis erfolgen konnte. "Es wäre theoretisch möglich, aber praktisch unmöglich alle beteiligten Personen im Ausland zu finden und zu befragen, um alles zu beweisen", sagte Ankläger Ingo Desing. "Das sprengt alle Dimensionen." Die gefundene Verständigung sei "der Kompromiss zwischen dem, was wünschenswert ist und was am Landgericht personell möglich ist".

Als Bewährungsauflagen müssen Vater und Tochter noch 16000 beziehungsweise 5000 Euro an die Ingolstädter Tafel überweisen.

Christian Rehberger