Hilpoltstein
Erstattung von Fahrtkosten

27.09.2019 | Stand 02.12.2020, 12:57 Uhr

Hilpoltstein (HK) Die Antragsfrist für die Erstattung der im Schuljahr 2018/2019 angefallenen Fahrtkosten auf dem Schulweg läuft ab.

Damit der Anspruch nicht erlischt, müssen die Anträge beim Landratsamt Roth bis spätestens 31. Oktober eingereicht werden. Das Landratsamt erstattet nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges Schülern aus dem Landkreis Roth ab der Jahrgangsstufe 11 für den Besuch der nächstgelegenen Schulen, soweit sie die Familienbelastungsgrenze von 440 Euro im Schuljahr 2018/2019 übersteigen. Die Kostenerstattung kann jedoch nur auf Antrag erfolgen. Diesem sind alle Originalfahrscheine und die erforderlichen Nachweise beizufügen. Die Anträge sind beim Landratsamt Roth, Weinbergweg 1, 91154 Roth einzureichen.