Ernsgaden
Erschließung an der Hochstraße startet im Frühjahr

Ernsgadener Gemeinderat befasst sich in letzter Sitzung des Jahres mit einer ganzen Reihe von Bauvorhaben

12.12.2018 | Stand 23.09.2023, 5:22 Uhr

Ernsgaden (GZ) Mit einer Reihe von Bebauungsplänen und Bauanträgen hat sich der Ernsgadener Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstagabend befasst - es war die letzte dieses Jahres.

Abgeschlossen wurde die Planungsphase für das Baugebiet "An der Hochstraße" in Knodorf. Hier wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Wie Bürgermeister Karl Huber (CSU) mitteilte, wurde das Umlegungsverfahren zur Aufteilung der Bauplätze durch das Vermessungsamt eingeleitet. Im Frühjahr soll die Erschließung beginnen.

Der Bebauungsplan für die barrierefreie Seniorenwohnanlage an der Graf-Ernest-Straße wurde nach kurzer Diskussion mit dem Billigungsbeschluss in die Wege geleitet. Die Auslegung folgt in Kürze. Da man sich bereits in mehreren Sitzungen mit dem Projekt und der Gestaltung befasst hatte, ginge es nur noch um die Frage der Positionierung der Carports auf der Nordseite des Geländes. "Der Bebauungsplan geht jetzt ins Verfahren", sagte Bürgermeister Huber.

Beim Bebauungsplan "Im Speck" beschloss der Rat eine Änderung in der Nähe des Bahnübergangs am Kirchenweg. Hier entsteht auf Antrag eines Grundstückseigentümers eine Wohnanlage mit zwei Doppelhäusern. Nachdem alle Stellplätze auf dem Grundstück untergebracht und auch die Gestaltungsvorschläge des Planers berücksichtigt werden konnten, läuft hier das Änderungsverfahren an.

Beim Bebauungsplan "Am Markt I" wird bei einem Grundstück der Bebauungsplan geändert, weil statt eines Doppelhauses ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten verwirklicht werden soll. Grundsätzlich hätte man dies auch durch eine Befreiung über das Landratsamt regeln können. Jedoch verlangt die Aufsichtsbehörde jetzt die Änderung des Bebauungsplans, was bei dem einen oder anderen Mitglied des Gemeinderats für Kopfschütteln sorgte. Man müsse die ohnehin schon große Bürokratie und die Vorschriften im Baurecht nicht noch weiter aufblähen, meinte der Zweite Bürgermeister Alois Schmelzer. Er fasste damit einen gewissen Unmut über die Vorgaben des Landratsamts zusammen. Er habe mit mehreren Stellen"gesprochen. "Eine einfachere Verfahrensweise ist aus der Sicht der Bauverwaltung rechtlich nicht möglich", erläuterte Bürgermeister Huber.   Das seien "nun einmal leider die Fakten". Letztlich könne nur die Gemeinde den Antragstellern helfen. "Dies ist zwar aufwendig und bürokratisch, aber sonst kommen wir nicht weiter. " Ähnlich verhält es sich mit einem Vorhaben im Baugebiet "Dorfäcker II", bei dem die Dachneigung nicht passt. Auch hier verlangt das Landratsamt eine Änderung des Bebauungsplans, damit das Vorhaben verwirklicht werden kann.   Hier stimmten die Räte einer Änderung ebenfalls zu, um dem Bauherrn somit entgegenzukommen.

Bei einem weiteren Antrag, der Aufstockung eines Bungalows in ein Stockhaus in der Straße am Wald, tat sich das Gremium schwer, weil die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werden. Man habe nichts gegen die Aufstockung von Häusern, um mehr Wohnraum zu schaffen, meinte Bürgermeister Huber. Wenn aber Nachbarrechte verletzt werden, könne es wohl keine Lösung geben. Dem Bauherrn wurde während der Sitzung empfohlen, seine Planung so zu gestalten, dass er die Erweiterung auf dem Grundstück verwirklichen kann, ohne die Rechte des Nachbarn zu beschneiden.

Gerold Huber