Kühbach
Erneutes Bürgerbegehren

Unterschriftensammlung gegen Kläranlagenbau

15.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:29 Uhr

Kühbach (SZ) Seit einigen Tagen kursieren in Kühbach erneut Unterschriftenlisten, die einen Bürgerentscheid zum Bau der neuen Kläranlage herbeiführen sollen. Die Initiatoren Werner Böhm und Karin Asam nennen es "Bürgerbegehren II", nachdem der Gemeinderat vor genau einem Jahr schon einmal die Durchführung eines Bürgerentscheids abgelehnt hat.

Die Kommune hatte das Bürgerbegehren von Anwälten prüfen lassen, die mehrere Mängel an der Fragestellung festgestellt hatten. Werner Böhm und Karin Asam, damals noch von Walter Böhm unterstützt, hätten gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht klagen können, taten das jedoch nicht.

Die Ausführungen im neuen Flugblatt samt Unterschriftenliste unterscheiden sich nicht wesentlich von früheren Dokumenten. Sie fordern beispielsweise erneut, dass die Firma Heggenstaller - die namentlich nicht erwähnt wird - von der Einleitung der Abwässer ausgeschlossen wird. Das geht aus Sicht der gemeindlichen Anwälte nicht. Sie hatten zudem kritisiert, dass im Bürgerbegehren über zwei Kläranlagen - Kühbach und Paar - entschieden werden soll. Das sei irreführend. Doch auch das neue Bürgerbegehren betrifft sowohl die Paarer als auch die Kühbacher Kläranlage.

Unterdessen laufen die Planungen im Zweckverband, den Kühbach und Inchenhofen für den gemeinsamen Bau ins Leben gerufen haben, weiter, schließlich soll es im kommenden Jahr losgehen. Die Kostenschätzung beläuft sich aktuell auf knapp fünf Millionen Euro für die Gemeinde Kühbach. Enthalten sind der Anteil an der neuen Anlage, Umbauten in Paar an der Kanalführung sowie für ein Pumpwerk. Werner Böhm und Karin Asam gehen unterdessen von zwölf Millionen Euro Kosten aus. Ihrer Ansicht nach kosten Bau und Umbauten sechs Millionen Euro, zwei Millionen kämen durch "Zusatzanlagen", "Risiken" und "Salamitaktik" hinzu, der "Verlust "erhaltenswerter Anlagen" wird auf vier Millionen beziffert. In ihrer Kalkulation nicht enthalten sind die Schadenersatzforderungen, die Inchenhofen geltend machen könnte, wenn Kühbach aus dem Zweckverband ausstiege. Bürgermeister Hans Lotterschmid hat auf der Bürgerversammlung bereits vorgerechnet, dass auf ein durchschnittliches Einfamilienhaus Kosten von etwa 3000 Euro zukommen werden. Sollte sich der Bau verteuern, könnten es 3500 Euro sein. Ob diese Summe am Ende pro Grundstück oder zumindest teilweise über die Abwassergebühren finanziert wird, ist noch nicht beschlossen. Einerseits wäre vielen Bürgern vermutlich eine Lösung ohne hohe Einmalzahlung lieber, andererseits könnten bei der Veranlagung über Grundstücke auch diejenigen herangezogen werden, die unbebaute Grundstücke haben und später von der Erschließung profitieren.

Das Bürgerbegehren muss von zehn Prozent der wahlberechtigten Kühbacher unterzeichnet werden. Wird die Hürde geschafft, kann es erneut dem Gemeinderat vorgelegt werden, der es vermutlich wieder von Anwälten prüfen lassen wird. Das Gremium kann dann einen Bürgerentscheid zulassen oder ablehnen. Gegen eine Ablehnung könnten die Initiatoren vor dem Verwaltungsgericht klagen.