Erneute Abstimmung ohne Betroffene

16.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:10 Uhr

Zum Bericht: "Jetzt fliegen die Fetzen" (EK vom 13. Oktober 2016):

Die Fetzen müssen nicht fliegen, vielmehr muss die Bayerische Gemeindeordnung hinsichtlich des Ausschlusses von Stadtrats- beziehungsweise Kreistagssitzungen befolgt werden. Artikel 49 bestimmt, dass Bürgermeister/Landrat/Stadtrat/Kreisrat bei einem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen, wenn sie persönlich einen unmittelbaren Vorteil haben. Zum unmittelbaren Vorteil zählt vor allem ein wirtschaftlicher Vorteil, also mehr Geld für eine Tätigkeit.

Speziell für Verwaltungsräte einer Sparkasse gibt es die "Richtlinien des Sparkassenverbands Bayern für die Entschädigung der Mitglieder von Verwaltungsräten". Diese stehen auf der Homepage des Bayerischen Landtags. Grundlage für eine Einstufung der Verwaltungsräte ist die sogenannte Bemessungsgrundlage für den Sparkassenvorstand. Sie liegt bei der Sparkasse Eichstätt bei rund 1,6 Milliarden Euro. Mit diesem Wert fällt Eichstätt in die Klasse 3, der Verwaltungsratsvorsitzende erhält rund 1370 Euro monatlich. Sein Stellvertreter etwas weniger (1027 monatlich) und die Verwaltungsratsmitglieder erhalten rund 680 Euro monatlich.

Die Sparkasse Ingolstadt hat eine viel höhere Bemessungsgrundlage, nämlich rund 6,2 Milliarden Euro. Bei einer Fusion werden die beiden Bemessungsgrundlagen zusammengezählt (1,6 plus 6,2 Milliarden Euro) und ergeben 7,8 Milliarden Euro. Diese Summe ist Grundlage für die neuen Vergütungen der Verwaltungsräte, jetzt nach einer Klasse 7. Der Verwaltungsratsvorsitzende erhält nun 2180 Euro monatlich, sein Stellvertreter 1635 Euro und die Verwaltungsratsmitglieder 1090 Euro.

Wie bekannt wurde, soll nach der Fusion der Verwaltungsratsvorsitzende von Eichstätt der Stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende werden. Sein jetziger Stellvertreter bleibt Stellvertreter. Die anderen Verwaltungsratsmitglieder werden in die fusionierte Sparkasse integriert. Somit haben Landrat und Oberbürgermeister als Verwaltungsratsvorsitzender beziehungsweise Stellvertreter einen finanziellen Vorteil, die im Kreistag beziehungsweise Stadtrat tätigen Verwaltungsratsmitglieder ebenfalls.

Die beiden Abstimmungen im Kreistag und im Stadtrat müssen daher nach mir vorliegenden Erkenntnissen wiederholt werden. Und zwar ohne die Betroffenen

Dr. Rainer Gottwald

Landsberg am Lech