Ingolstadt
Erneut eine unappetitliche Affäre

Nach dem Sohn steht auch der Seniorchef eines Ausflugslokals wegen der Schankanlage wieder vor Gericht

13.04.2018 | Stand 23.09.2023, 2:55 Uhr

Ingolstadt (DK) Irgendwie musste das allen Beteiligten wie ein großes Déjà-vu-Erlebnis auf verschiedenen Ebenen vorkommen, was sich am Freitagvormittag in Sitzungssaal 12 des Ingolstädter Landgerichts abspielte.

Auf der Anlagebank saß wieder der Seniorchef eines Ausflugslokals im Landkreis Eichstätt, wie er es schon vor zweieinhalb Jahren getan hatte. Vor demselben Richter, der sich noch bestens an den Fall damals erinnerte, weil der Tatbestand, um den es ging (Verunreinigungen), identisch war; und zudem der Grund (die Schankanlage des Lokals). Hinten auf den Zuhörerbänken saßen wieder Personen, die am Tag vorher schon da waren: Lebensmittelkontrolleure aus Eichstätt und Ingolstadt, die am Donnerstag das Verfahren gegen den Sohn aus der bekannten Gastronomenfamilie verfolgten, das ebenso um Missstände in dem Lokal ging, die wieder in aller Öffentlichkeit zur Sprache kamen. Und der Vorsitzende Richter Konrad Kligel, der in den Berufungsverhandlungen über die Vorwürfe gegen die Angeklagten zu befinden hatte, wählte an beiden Tagen im Kern dieselbe Botschaft für den 76-jährigen Senior und den 40-jährigen Sohn: Sie sollen doch ihre Berufung zurücknehmen. Die Verurteilungen zu Geldstrafen in der ersten Instanz am Ingolstädter Amtsgericht seien schon "sehr milde" gewesen. Das sagte er beide Male. Nach vorläufiger Bewertung anhand der Aktenlage würden sie, so ließ der Richter deutlich durchblicken, hier sicher nicht besser, sondern eher schlechter davonkommen.

Der Sohn, der als Brennmeister den Gästen des Lokals einen als Hausbrand beworbenen Apfelschnaps kredenzen ließ, der tatsächlich aber zugekauft war, zog die Berufung zurück (wie schon berichtet). Er muss nun, wie vom Amtsgericht verhängt, 4000 Euro zahlen.

Am Freitag folgte auch der Vater mit der Rücknahme, wobei Richter Riedel bei ihm tatsächlich noch einmal deutlichere Worte fand. Wie gesagt, saß der Seniorchef im August 2015 schon vor Riedel in der Berufung, weil die Eichstätter Überwacher die verschmutzte Schankanlage bemängelt hatten. 90 Tagessätze (also drei Monatsgehälter) lautete die verhängte Strafe des Gerichts damals. Und kein halbes Jahr danach kam durch die Lebensmittelüberwacher schon der nächste Fall in dem Lokal, betonte der Richter. "Genau wieder wegen der Schankanlage. ", so Riedel deutlich. Teile der Ausläufe des Zapfhahns in der Schankstube waren "mit schleimigen, übelriechenden Rückständen verunreinigt" , so der Vorwurf.

Zwar hatte der Senior im Jahr 2012 die Geschäftsführung der Betreiber-GmbH des Lokals abgegeben ("Die Banken wollten es so"). Er sei aber, so sagte das Gericht, weiterhin für Metzgerei, Bäckerei und die Schankanlage zuständig gewesen; auch im relevanten Zeitraum.

Dennoch wollte sich der Angeklagte aus der Verantwortung winden. Sein Verteidiger stellte die Frage nach dem Vorsatz. Er hielt alles "für einen Alltagsverstoß, denn man schwer überwachen kann". Der Anwalt sprach von Fahrlässigkeit. Doch Richter Riedel ließ nicht locker und betonte die einschlägige Vorahndung. Heißt: Der Seniorchef war mit der Anlage bestens vertraut und wusste um die Relevanz der Reinigung beziehungsweise die Folgen, falls sie mangelhaft erfolgt. 90 Tagessätze zu je 20 Euro, also 1800 Euro, bleiben nun als Strafe für den 76-Jährigen stehen. Inzwischen hat die Tochter die offizielle Geschäftsführung des Betriebes übernommen.

Christian Rehberger