Erbe - Was geschieht mit geerbten Versicherungen?

09.02.2016 | Stand 02.12.2020, 20:13 Uhr

Lebens- und Unfallversicherungen enden mit dem Tod der versicherten Person. Das gilt aber längst nicht für alle Versicherungen. So gehen Sie mit diesem Nachlass richtig um:

Oft finden Hinterbliebene im Nachlass zahlreiche Versicherungsverträge. Während manche Verträge automatisch erlöschen, können andere von den Erben übernommen werden, andere sind fristgemäß zu kündigen. Für Erben ist es grundsätzlich ratsam, mit den jeweiligen Versicherungsgesellschaften in Kontakt zu treten, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Was gilt im Einzelnen, wenn der Versicherte verstirbt?

Haftpflichtversicherung
Bei der privaten Haftpflichtversicherung endet das Versicherungsverhältnis automatisch. Eine gesonderte Kündigung beim Tod des Versicherten ist nicht erforderlich. Bereits gezahlte Beiträge werden zurückerstattet. Wenn über die Haftpflichtversicherung auch Familienangehörige wie Ehegatte und Kinder mitversichert sind, bleibt der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit bestehen. Wenn die Hinterbliebenen den nächsten Versicherungsbeitrag zahlen, werden sie Versicherungsnehmer. Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es hingegen nicht.

Kfz-Versicherung

Ebenso läuft auch die Kfz-Versicherung (Haftpflicht und Kasko) weiter. Der Vertrag geht automatisch auf die Erben des Autos über. Allerdings ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge an den neuen Versicherungsnehmer anzupassen. Ein Sonderkündigungsrecht steht den Erben nicht zu, die Kündigung des Vertrages ist also nur bei einem Verkauf oder einer Ummeldung möglich. In diesem Fall wird selbstverständlich auch ein bereits gezahlter Versicherungsbeitrag anteilig erstattet.

Hausratversicherung
Bei der Hausratversicherung bleibt der Hausrat des Versicherungsnehmers noch bis zu zwei Monate nach seinem Tod versichert. Wenn der Erbe allerdings in die Wohnung des Verstorbenen einzieht, tritt er in die bestehende Versicherung ein ? ein Sonderkündigungsrecht ist nicht vorgesehen. Aber der Erbe hat ein Kündigungsrecht, wenn er bereits bei einer anderen Gesellschaft eine Hausratversicherung abgeschlossen hat. Nur wenn er den Hausrat nicht übernimmt, wird der Vertrag spätestens nach einer Wohnungsauflösung wegen Interessenwegfalls beendet und der Jahresbeitrag anteilig erstattet. Erforderlich hierzu ist aber, dass dem Versicherer eine schriftliche Mitteilung über den Todesfall zugeht.

Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung bleibt auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrages bestehen. Mit Eintragung eines neuen Eigentümers im Grundbuch besteht allerdings ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb von einem Monat schriftlich ausgeübt werden muss. Bei dieser Versicherung ist aber zu beachten, dass zu viel gezahlte Beiträge nicht zurückerstattet werden.

Rechtschutzversicherungen

Komplizierter wird es hingegen bei der Rechtschutzversicherung. Prinzipiell besteht sie nach dem Tod des Versicherungsnehmers bis zum Ende des laufenden Beitragszahlungszeitraumes. Zahlt der Erbe danach einen weiteren Beitrag, so tritt er an Stelle des Verstorbenen in den Vertrag ein. Bei Nichtzahlung eines weiteren Beitrags erlischt der Vertrag automatisch ohne weitere gesonderte Kündigungserklärung. Wenn es sich um Rechtsschutz für Streitigkeiten in seinem Beruf handelt, kann der Erbe den Vertrag nur übernehmen, wenn er den gleichen Beruf wie der Verstorbene ausübt.

Übrigens: Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Lebens- und private Krankenversicherungen enden sofort mit dem Tod des Versicherten.

Sind Ihre Versicherungen auf dem neuesten Stand? Mit dem Versicherungs-Vergleich einfach und schnell Anbieter, Kosten und Leistungen vergleichen und sparen." domain="www.donaukurier.de" class="more" target="_blank"%>