München
Entscheidung über Zwangshaft für Söder frühestens Mitte 2019

21.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:11 Uhr

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) prüft eine Inhaftierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) oder anderer Amtsträger, um Dieselfahrverbote in München vorzubereiten.

Eine Entscheidung ist aber frühestens im Sommer 2019 zu erwarten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die beim BayVGH Zwangshaft zur Durchsetzung von Fahrverboten auch in München beantragt hatte, begrüßte am Mittwoch, „wie sich Gerichte in Deutschland gegen die Umwandlung unseres Staates in eine von Industriekonzernen gesteuerte Bananenrepublik wehren“.

Der BayVGH will vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wissen, ob er gegen bayerische Amtsträger Zwangshaft anordnen kann, um Fahrverbote zu ermöglichen. Nach deutschem Recht sei das nicht möglich, das habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Aber die Frage sei, ob es europarechtlich möglich oder sogar geboten sei, heißt es in dem Beschluss. Denn unter „Missachtung rechtskräftiger Urteile“ blockiere der Freistaat mögliche Fahrverbote zur Luftreinhaltung. In Betracht kommen könnte Zwangshaft für den Ministerpräsidenten, den Umweltminister oder auch für Beamte.

EuGH-Sprecher Hartmut Ost sagte, nach Rechtsprechung der EU-Richter habe EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht. Das Bundesverfassungsgericht habe allerdings einige Vorbehalte. Urteile des EuGH seien im Durchschnitt nach 15 Monaten zu erwarten, in beschleunigten Verfahren nach 7 bis 9 Monaten.

Das bayerische Umweltministerium teilte am Mittwoch mit: „Der Freistaat bekennt sich zum Automobil und lehnt Fahrverbote ab.“ Er habe „Rechtsmittel auch im Vollstreckungsverfahren ergriffen. Dies kann nicht als mangelnde Rechtsstaatlichkeit missinterpretiert werden.“ Der neue Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) befasse sich intensiv mit dem Thema.

Beschluss des VGH Bayern zur Vorlage beim EuGH

dpa