München
Entscheidung über Pflege-Volksbegehren

16.07.2019 | Stand 02.12.2020, 13:30 Uhr
Natascha Kohnen (SPD), Ates Gürpinar (Linke), und Pflegekräfte halten ein Schild mit der Zahl 102 137. −Foto: Stefan Jagel

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof gibt heute seine Entscheidung über die Zulässigkeit des sogenannten Pflege-Volksbegehrens bekannt. Die Initiatoren des Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ hatten nach eigenen Angaben mehr als 100 000 Unterschriften gesammelt. Sie fordern unter anderem mehr Pflegepersonal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel. So sollen die Versorgung der Patienten verbessert und die Pflegekräfte entlastet werden. Doch das bayerische Innenministerium hatte das Volksbegehren für rechtlich nicht zulässig erklärt und den Verfassungsrichtern in München zur Entscheidung vorgelegt. Diese hatten in einer mündlichen Verhandlung am 18. Juli noch einmal die Argumente beider Seiten angehört.

Mitteilung Bayerischer Verfassungsgerichtshof vom 7. Juni 2019

Gesetzestext des Volksbegehrens

dpa