München/Scholen
Entscheidung im Streit um „Ballermann“-Party vertagt

06.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:44 Uhr
Das Gerichtsgebäude vom Oberlandesgericht in der Prielmayerstraße. −Foto: Matthias Balk/Archiv

Das Oberlandesgericht München hat eine Entscheidung im Streit um eine mögliche Markenrechtsverletzung bei einer „Ballermann“-Party vertagt. „Das wollen wir uns noch einmal durch den Kopf gehen lassen“, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag.

Das Urteil soll am 27. September verkündet werden. Die Betreiberin der früheren Diskothek „Nachtschwärmer“ in Cham in der Oberpfalz wehrt sich dagegen, für eine „Ballermann“-Party zu zahlen.

Annette und André Engelhardt aus Scholen im Landkreis Diepholz, die „Ballermann“, „Ballermann 6“ und ähnliche Begriffe in den 1990er Jahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als geschützte Marke eintragen ließen, verlangen 750 Euro sowie 1,50 Euro pro Besucher. Den Streitwert bezifferte das Gericht auf rund 3000 Euro.

Bislang war das Ehepaar Engelhardt aus ähnlichen Prozessen nach eigenen Angaben immer als Sieger hervorgegangen, wie auch ihr Anwalt vor Gericht betonte. Mehr als 400 hätten sie geführt, sagte André Engelhardt der Deutschen Presse-Agentur. Im Jahr 2000 entschied sogar der Bundesgerichtshof (BGH) zu seinen Gunsten.

Die Prozesse lägen aber alle schon einige Zeit zurück, gab der Vorsitzende Richter zu bedenken. Es sei möglich, dass der Begriff „Ballermann“ seither schon so weit in den deutschen Sprachgebrauch eingezogen sei, dass es sich inzwischen um eine Beschreibung handle. Der Anwalt der Diskotheken-Betreiberin gab zu bedenken, dass der Begriff als Bezeichnung für ein „Gebiet an der Playa de Palma auf Mallorca, das durch eine Vielzahl von Bars, Strandcafés u.Ä. gekennzeichnet ist“ auch seit geraumer Zeit im Duden steht.

Ballermann-Marke im Markenregister des Deutschen Paten- und Markenamtes

dpa