Wien
Enteignung rechtens

Streit um Hitlers Geburtshaus

30.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:51 Uhr

Wien (AFP) Das österreichische Verfassungsgericht hat die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler bestätigt. Die Enteignung der Eigentümerin des Gebäudes in Braunau am Inn sei im öffentlichen Interesse geboten, verhältnismäßig und nicht entschädigungslos und deshalb auch nicht verfassungswidrig, urteilte das Gericht am Freitag.

Das österreichische Parlament hatte im Dezember ein Gesetz verabschiedet, das die Enteignung des Hitler-Geburtshauses ermöglichte. Die Regierung will damit verhindern, dass das Haus von Neonazis genutzt wird. Der Anwalt der bisherigen Hausbesitzerin hatte dagegen geklagt.

Das Verfassungsgericht erklärte, Hitlers Geburtshaus laufe Gefahr, eine Pilgerstätte von Neonazis zu werden. Die "spezifische Symbolkraft" des Gebäudes könne nur beseitigt werden, wenn das Haus komplett umgebaut werde und damit seinen Wiedererkennungswert verliere. Dies sei aber nur möglich, wenn es dem Bund gehöre.

Die Richter betonten, dass die bisherige Eigentümerin entschädigt und damit ihr Recht auf Eigentum nicht verletzt werde. Der Anwalt der Besitzerin erklärte, seine Mandantin werde voraussichtlich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Der 1889 geborene Hitler lebte bis zu seinem dritten Lebensjahr in dem Haus in Braunau. Seit den 70er-Jahren war das Haus an das Innenministerium vermietet und wurde zuletzt als Behinderteneinrichtung genutzt. Seit dem Jahr 2011 steht das Gebäude leer. Das Innenministerium hatte zuletzt angekündigt, das Haus wieder als Behinderteneinrichtung zu nutzen. Zuvor war auch ein Abriss im Gespräch gewesen.