Geisenfeld
Endlich der letzte Schritt im Verfahren?

Die in einigen Punkten geänderten Pläne für die Umgehungsstraße liegen bis zum 27. Dezember nochmals aus

27.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:09 Uhr
Geisenfeld erstickt im Schwerlastverkehr: Gerade, was diesen Punkt angeht, erhofft sich die Stadt durch die Umgehungssstraße Nord-West eine deutliche Verbesserung. −Foto: Archiv GZ

Geisenfeld (kog) Ist es nun wirklich der letzte Verfahrensschritt vor der Planfeststellung? Seit Montag läuft für die Geisenfelder Umgehungsstraße eine nochmalige Anhörung. Bis zum 27. Dezember liegen die Unterlagen in der Bauverwaltung im Rathaus, Zimmer 105, aus, und es können von den Bürgern nochmals Einwände erhoben werden.

Dies, so erläutert die Bauamtsleiterin Irene Wimmer, "gilt aber nur für jene Punkte der Planung, die nach dem Erörterungstermin 2014 nochmals geändert wurden".

Seit Oktober 2012 läuft für die 4,1 Kilometer lange Straße das Planfeststellungsverfahren, doch nach dem Erörterungstermin, der im April 2014 im Geisenfelder Rathaus stattfand, geriet das Projekt ins Stocken. Grund: Es hatten sich bei dem Termin im Wesentlichen zwei Knackpunkte ergeben, die einem Planfeststellungsbeschluss entgegenstehen: eine notwendige Umplanung im Bereich Nötting und Probleme bei der Anfahrbarkeit von landwirtschaftlichen Grundstücken entlang der Straßentrasse.

"Die erforderlichen Nachbesserungen sind nun erfolgt und mit der Regierung von Oberbayern durchgesprochen", so Wimmer. Dabei habe man sich darauf verständigt, dass kein nochmaliger Erörterungstermin notwendig ist und eine Anhörung in Form einer nochmaligen Auslegung der Pläne ausreicht.

Die vier Ordner können im Rathaus bis zum 27. Dezember zu folgenden Zeiten eingesehen werden: montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr).

Kann nach der Abwägung der eingegangen Einwände dann nächstes Jahr die Planfeststellung erfolgen, das Genehmigungsverfahren also abgeschlossen werden? "Das ist unser Ziel", sagt der bei der Regierung von Oberbayern zuständige Christian Schreiber knapp. Gebaut werden könnte aber auch in diesem Fall wohl noch lange nicht, weil davon auszugehen ist, dass gegen den Bescheid von verschiedenen Seiten Klage eingereicht werden wird.

Könnte man jetzt loslegen, gäbe es laut Wimmer eine staatliche Förderung von etwa 75 Prozent. Drei Viertel aber von was? Dies müsste erst nochmals neu berechnet werden. Es gibt zwar eine Kostenzusammenstellung, die auf 10,73 Millionen Euro lautet - doch diese stammt von 2012 und ist damit längst völlig überholt.