Ingolstadt
Ende in Sicht

Landgerichts-Urteil um mögliches Da-Vinci-Gemälde soll am 31. Juli fallen

10.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:49 Uhr
Wem gehört dieses Gemälde, das vielleicht von Leonardo da Vinci gemalt wurde? Diese Frage wird derzeit am Landgericht verhandelt. Ende des Monats soll das Urteil fallen. −Foto: privat (copyright Evelin Bubenik)

Ingolstadt (DK) Vor dem Landgericht sind gestern Vormittag die Beweisaufnahme und die mündliche Verhandlung im Fall um ein mutmaßliches Gemälde von Leonardo da Vinci abgeschlossen worden.

Um das Bild streiten das Ehepaar Evelin und Ingo Bubenik aus Pfaffenhofen und Armin Hary, Olympiasieger im Jahr 1960 und der erste Mensch, der 100 Meter in zehn Sekunden gelaufen ist. Das ehemalige Galeristenpaar ersteigerte das Gemälde im Jahr 1981 für 3800 Mark als Werk eines „unbekannten Meisters des 15. Jahrhunderts“. Die Pfaffenhofener investierten anschließend ein Vielfaches des Kaufpreises in die jahrelange Restaurierung der „Madonna Immaculata“. Danach waren sie sich sicher, ein verschollenes Gemälde des Universalgenies Leonardo da Vinci vor sich zu haben. In den folgenden Jahren betrieben Bubeniks einen großen Aufwand, die Provenienz des 104 auf 82 Zentimeter großen Ölgemäldes auf Pappelholz zu klären. 1987 bestätigte ihnen ein Gutachter, dass es sich tatsächlich um ein Gemälde Leonardos handelt. Andere Experten blieben skeptisch. Einige vermuten, es könnte auch von einem Schüler des Meisters, Bernardino Luini, stammen.

 

Die Geschichte um das Bild nahm eine Wendung, als das verschuldete Paar 1990 seine Galerie in München schließen musste. Das Bild wurde gepfändet und zur Aufbewahrung in das Depot der Pinakotheken in München gebracht. Das bestätigt ein Protokoll. Allerdings konnte das Paar keinen Verwahrungsschein vorlegen, als das Gemälde 21 Jahre später wieder abgeholt werden sollte. Ein solches Dokument wäre für die Herausgabe aber zwingend notwendig. Außerdem macht mittlerweile die Tochter Armin Harys – die den 80-jährigen einstigen Spitzensportler vor Gericht vertritt – Rechte an dem Bild geltend. Das Gemälde sei die Sicherheit für ein Darlehen gewesen, das Hary den Galeristen Ende der 1980er-Jahre gegeben habe. Im Jahr 2011 habe man sich darauf geeinigt, Bubenik solle das Gemälde verkaufen, um so seine Schulden bei Hary begleichen zu können. Das gelang aber nicht. Hary sieht sich nun als rechtmäßiger Eigentümer des Gemäldes und zog 2013 vor Gericht, um von Bubenik die Herausgabe des mitunter viele Millionen Euro teuren Gemäldes zu erstreiten.

Im Prozess kamen in den vergangenen Jahren komplizierte Detailfragen zur Sprache, die juristischen Laien kaum mehr zu vermitteln sind. Die Fronten sind jedenfalls verhärtet. Der Umgangston zwischen den Anwälten beider Parteien kippte alleine in der rund einstündigen Verhandlung gestern mehrmals ins Unsachliche. Richterin Heike Linz-Höhne, Vorsitzende der 3. Zivilkammer am Landgericht, musste die aufgebrachten Herren mehrmals ermahnen, bevor sie schließlich die mündliche Verhandlung schloss. Am Montag, 31. Juli, wird sie ein Urteil sprechen. Damit wird der Rechtsstreit aber vermutlich noch nicht zu Ende sein. Es kann davon ausgegangen werden, dass die unterlegene Partei in Berufung geht und der Fall dann das Oberlandesgericht in München beschäftigen wird.