Gerolsbach
Eltern bekommen bereits bezahlte Kindergartenbeiträge zurück

Gemeinde rechnet mit Erstattung vom Freistaat - Notbetreuung wird angerechnet

20.05.2020 | Stand 02.12.2020, 11:19 Uhr

Gerolsbach - Noch bis Juni dieses Jahres bekommen Eltern, die ihr Kind in einem der beiden gemeindlichen Gerolsbacher Kindergärten angemeldet haben, die bezahlten Elternbeiträge zurückerstattet, sofern nicht eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.

Das Geld will sich die Gemeinde wiederum vom Freistaat Bayern holen.

Im Rathaus beruft man sich dabei auf eine Information des Bayerischen Gemeindetags, nach der der Freistaat im Falle nicht erbrachter Leistungen für die Monate April bis Juni die Elterngebühren in Krippen und Kindergärten übernimmt, sofern diese nicht vom jeweiligen Träger erhoben werden. Eine Rückerstattung von den Eltern bereits gezahlter Gebühren ist dabei möglich. Weil aber offenbar noch an der nötigen Software gearbeitet wird, werde das Geld vom Staat noch etwas auf sich warten lassen.

Dennoch will die Gemeinde den Eltern die Gebühren für Kindergarten und Krippe - die weiterhin abgebucht werden - jeweils zu Beginn des Folgemonats zurückerstatten. Zuvor wird ausgewertet, ob Kinder in der Notbetreuung waren - der entsprechende Anteil der Gebühren wird dann einbehalten. Für Kinder, die den ganzen Monat über in der Notbetreuung waren, gibt es also keinerlei Rückzahlung. Der Gemeinderat hat diesem Vorgehen - noch in alter Besetzung - bereits zugestimmt.

bdh