Elektronische Steuererklärung - Anleger müssen Gewinneinkünfte online mitteilen

02.05.2012 | Stand 03.12.2020, 1:32 Uhr

Die Pflicht zur elektronischen Abgabe ihrer Steuererklärung wird nicht nur Selbstständige treffen, sondern auch zahlreiche Anleger. Davor warnt der Deutsche Steuerberaterverband in Berlin.

Laut Einkommensteuergesetz gilt vom Steuerjahr 2011 an, dass Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften ihre Einkommensteuererklärung über das Internet übermitteln müssen. Das betrifft neben Selbstständigen eben auch Privatleute, die in einen gewerblichen Fonds investiert haben, wie etwa einen geschlossenen Immobilienfonds.

Die meisten betroffenen Anleger dürfte die Verpflichtung kalt erwischen, ihre Steuererklärung über das Internet abzugeben. Sie übersähen leicht, dass auch eine bloße Beteiligung an einem gewerblichen Fonds, wie oft bei Immobilien üblich, zu Gewinneinkünften und damit zur neuen Übermittlungspflicht führt, erwartet Sylvia Mein, Rechtsanwältin beim Steuerberaterverband. Gerade für ältere, weniger technikversierte Steuerpflichtige dürfte dies eine unnötige Belastung bedeuten, so Mein. Vielen wird obendrein nicht einmal der Unterschied zu einer gewöhnlichen Kapitalanlage bewusst sein.

Der besteht darin, dass Anleger bei geschlossenen Fonds, wie etwa Immobilien-, Schiffs-, Medien- oder Leasingfonds, rechtlich zum Mitunternehmer werden. Die aus der Beteiligung fließenden Einkünfte stufen die Finanzämter als Gewinneinkünfte ein. Anders ist das bei vermögensverwaltenden Fonds. Bei ihnen wird der Anleger nicht zum Mitunternehmer, sondern der Fonds übt für ihn eine rein verwaltende Tätigkeit aus, analog zum Kauf von Wertpapieren. Die Einkünfte daraus gelten denn auch steuerlich nicht als Gewinneinkünfte, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Finanzministerium lehnt Änderung der Regeln ab

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat bereits gegenüber dem Bundesfinanzministerium eine Ausnahme für Steuerpflichtige angeregt, die allein aufgrund einer Fondsbeteiligung zur elektronischen Datenübermittlung verpflichtet sind. Das Ministerium habe dem Steuerberaterverband darauf allerdings bereits geantwortet, es werde keine Abkehr von der Pflicht auch für diese Personen geben.

Immerhin winkt ein Aufschub: Nach einem Bericht der Deutschen Handwerkszeitung gehen die Finanzämter davon aus, dass die meisten Erklärungen von Selbständigen für 2011 noch in Papierform eingehen werden. Daher werden die Finanzämter dem Bericht zufolge von ihnen Steuererklärungen für 2011 auf Papier ausnahmsweise als stillschweigenden Härtefallantrag werten. Die Finanzämter verschicken an sie lediglich ein Infoblatt zum elektronischen Versand der Steuererklärung, wenn sie ihre Erklärung auf Papier einreichen, berichtet die Zeitung weiter. Dies dürfte bei Kapitalanlegern nicht anders sein.

Wer zur Abgabe der elektronischen Steuererklärung verpflichtet ist, hat damit also noch ein Jahr länger Zeit für die Umstellung. Wer allerdings auch die Steuererklärung für das Jahr 2012 auf Papier einreichen will, der wird nicht um einen formellen Härtefallantrag nach Paragraph 150 Absatz 8 Abgabenordnung herumkommen.

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