Aichach
"Eiskalter Vernichtungswille"

Ehefrau mit 79 Messerstichen getötet: Augsburger Landgericht verurteilt Mann aus Aichach wegen Mordes

10.08.2012 | Stand 03.12.2020, 1:11 Uhr

Aichach (DK) Im Beisein ihrer zehn und 14 Jahre alten Kinder hat ein Aichacher Familienvater im März vergangenen Jahres seine Ehefrau mit 79 Messerstichen getötet. Das Augsburger Landgericht verurteilte ihn am Freitag nach einem langwierigen Prozess zu lebenslanger Haft wegen Mordes.

Die Schuld des Angeklagten, den die Polizei noch in der Wohnung festgenommen hatte, stand nie in Frage. Auch viele Details waren unstrittig: Der Mann hatte nicht verwunden, dass seine Frau ihn kurz zuvor wegen eines anderen verlassen hatte. An jenem Sonntag brachte die Mutter den Sohn und die Tochter von einem Wochenendbesuch zurück zum Vater. Mit einer List, so entspricht es der Auffassung des Gerichts, lockte er sie in die Wohnung. Dort griff er die Frau an. Die Messerstiche waren so heftig, dass eine Klinge abbrach und der Mann in der Küche weitere Tatwerkzeuge holte: Mit drei Messern und einer Fleischgabel stach er auf den Oberkörper und das Gesicht seiner Frau ein. Danach legte er sie in die mit Wasser gefüllte Badewanne und warf einen eingesteckten Fön hinterher.

„Mit eiskaltem Vernichtungswillen und ohne Erbarmen“ habe der 48-Jährige das Leben seiner Frau ausgelöscht, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Wiesner. Der Mann habe weder nach dem Abbrechen der Messerklinge innegehalten noch sich von herbeieilenden Nachbarn wegziehen lassen – stattdessen habe er das Opfer auch noch in die Badwanne verfrachtet. Dies wertete Wiesner als Zeichen eines „mehraktigen“ Vorgehens, das gegen eine Affekttat und für eine besondere Schwere der Schuld spreche. Mit dieser Feststellung ist eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nicht möglich. Neben der Heimtücke, mit der das Opfer in die Wohnung gelockt worden sei, sprechen nach Ansicht des Gerichts auch die niederen Beweggründe für Mord. „Wenn ich sie nicht haben kann, sollst du sie auch nicht haben“, hatte der Mann zum neuen Lebensgefährten seiner Ehefrau gesagt.

Die drei Verteidiger setzten vom ersten Prozesstag alles daran, eine Verurteilung wegen Totschlags (Höchststrafe 15 Jahre) zu erreichen. Im Plädoyer wurde deshalb sogar ein mit Statisten gedrehter Film gezeigt. Eine Stimme aus dem Hintergrund erläuterte die zeitlichen Abläufe außerhalb der Wohnung. Alles in allem errechnete die Verteidigung rund zwei Minuten, in denen ein Streit hätte stattfinden können. Dieser wiederum mache den Angriff zu einer ungeplanten Tat und damit zu Totschlag. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.

Das war nach dem Verlauf des Prozesses auch nicht zu erwarten. Mit einer Fülle von Beweisanträgen hatten die Anwälte des Angeklagten die im November ursprünglich auf fünf Tage terminierte Verhandlung auf 30 Tage anwachsen lassen und sich dabei mehr als einmal den Unmut des Gerichts zugezogen. Noch direkt vor ihrem Plädoyer unterstellte die Verteidigung dem Staatsanwalt Fehlverhalten, weil er die Tochter der Falschaussage bezichtigt hatte. Es wurde sogar die Beschlagnahmung des von ihm verlesenen Plädoyers verlangt. So etwas, sagte der Vorsitzende Richter, sei ihm in 20 Berufsjahren noch nicht untergekommen. Ferner habe die Verteidigung „kübelweise Dreck“ über einer Zeugin ausgeschüttet und es sei nachgerade unerhört, dass behauptet wurde, bei seiner Befragung sei das Mädchen im Gericht gedemütigt und gequält worden.

Die Verteidigung hat bereits Revision angekündigt.