Eichstätt
Einsatzjacke reinigen: acht Euro

Gebühren für Aufwand und Einsätze der Eichstätter Feuerwehr werden erhöht

13.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:48 Uhr
Wenn die Freiwillige Feuerwehr Eichstätt wie hier bei einem Unfall in den Schönblickkurven ausrückt, entstehen Kosten. Die Stadt will jetzt die Gebührensatzung der Feuerwehr anheben. −Foto: Chloupek

Eichstätt (EK) Jeder Einsatz und jede Leistung der Freiwilligen Feuerwehr Eichstätt kostet Geld. Und weil auch Anschaffung und Unterhalt der Geräte immer teurer werden, will die Stadt Eichstätt jetzt die Gebühren erhöhen. Das hat der Hauptausschuss heute so besprochen.

Die aktuelle Satzung ist sieben Jahre alt. Seitdem sind die Kosten gestiegen, und die Eichstätter Feuerwehr hat einige neue Geräte und Fahrzeuge angeschafft. Die Gebühren für deren Nutzung werden in der neuen Satzung ebenfalls geregelt.

Der Stundensatz für einen Ehrenamtlichen wird von 20 auf 24 Euro erhöht. Dazu kommen noch Arbeitsstundenkosten an den jeweiligen Geräten, am Plasmaschneidgerät etwa 66 Euro je Stunde. Die einzelnen Feuerwehrleute selbst bekommen davon nichts, erläuterte der Geschäftsleitende Beamte Hans Bittl dazu, die Erstattung gehe komplett in den Topf der kommunalen Feuerwehr. Auch der Einsatz der Fahrzeuge wird stunden- und kilometergenau abgerechnet: Die Kosten für die Drehleiter, das „teuerste“ Fahrzeug, bleiben zum Beispiel bei 13,83 Euro je Kilometer, die Kosten pro Ausrückestunde werden jedoch von 212,66 auf 231,35 Euro angehoben.

Bürger, die die Feuerwehr alarmieren, müssen in der Regel jedoch selbst keine Rechnungskosten befürchten, erklärte Bittl am Rande der Sitzung. Denn bei Pflichtleistungen der Feuerwehr – etwa Einsätzen bei Bränden, Unfällen oder anderen Notsituationen – geht die Rechnung in der Regel an die jeweiligen Versicherungen der Verursacher.

Fehlalarme werden unabhängig von Personal und Technik pauschal berechnet. Ein Fehlalarm durch eine Brandmeldeanlage schlägt künftig mit 500 Euro statt bisher 250 Euro zu Buche. Bei einer mutwilligen, vorsätzlichen und grob fahrlässigen Fehlalarmierung werden mindestens 1000 Euro beziehungsweise sämtliche anfallenden Kosten fällig. Diese Verschärfung hat der Ausschuss auf Anregung von Christian Alberter  (SPD) mit aufgenommen.

Die „freiwilligen Leistungen“, die in der Satzung aufgeführt werden, betreffen „Otto Normalverbraucher“ kaum. Hier geht es zum Beispiel um Servicekosten, etwa, wenn die Eichstätter Feuerwehr für andere Feuerwehren deren Ausrüstung instand hält: Schlauchwaschen und -trocken mit Druckprüfung kostet nach der neuen Satzung zum Beispiel 10 Euro, ein Atemschutzgerät reinigen, desinfizieren und prüfen 20 Euro, eine schwere Schutzjacke waschen, imprägnieren und trocknen acht Euro.

Bisher kommen über Aufwendungs- und Kostenersatzzahlungen über die Satzung jährlich rund 20000 Euro in die Kasse. 2014 waren es exakt 24350 Euro, 2015 waren es 17394 und 2016 waren es 21356. Wie hoch die Mehreinnahmen mit der neuen Satzung sein werden, hängt davon ab. wie viele Einsätze es gebe und welcher Aufwand dabei zu leisten ist. Bei Einsätzen auf Festen wird eine Mischkalkulation zwischen der kommunalen Feuerwehr und dem Feuerwehrverein erstellt. Stadtbrandinspektor Dieter Hiemer nannte als Beispiel das Fliegerfest: Da zahle der Verein den Einsatz der Fahrzeuge – etwa 2000 Euro, nicht aber das Personal. Sonst wären hier eher gut 6000 Euro fällig. Die Beschlussempfehlung war einstimmig, die Entscheidung steht am Donnerstag, 20. Juli, auf der Tagesordnung im Stadtrat. (Weiterer Bericht aus der Sitzung folgt.)