Altmannstein
Einsätze werden in Rechnung gestellt

Sitzung des Marktrats: Altmannstein erhält erstmals eine Feuerwehr-Satzung

06.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:06 Uhr
Technische Hilfeleistungen seitens der Altmannsteiner Feuerwehr, wie zum Beispiel nach diesem Unfall, der sich im vergangenen Winter ereignet hat, können nach der Verabschiedung der entsprechenden Satzung von der Kommune in Rechnung gestellt werden. −Foto: Schmied

Altmannstein (rat) Die Gemeinde Altmannstein erhält erstmals eine Satzung, die den Kostenersatz für Einsätze der örtlichen Feuerwehren regelt. Nach der Verabschiedung durch den Marktrat am Dienstagabend tritt die Satzung mit der Bekanntgabe in Kraft.

Bislang habe sich Altmannstein hier im rechtsfreien Raum bewegt, erläuterte der Geschäftsleitende Beamte Manfred Zippel auf Anfrage unserer Zeitung. Die Folge: Versicherungen weigerten sich häufig, die Kosten der Einsätze der Feuerwehren in der Marktgemeinde zu erstatten. Das betrifft vor allem die technischen Hilfeleistungen, wie sie zum Beispiel nach Verkehrsunfällen erforderlich sind. Da so gut wie jeder Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung hat, kann die Versicherung des Schadensverursachers künftig von der Gemeinde zur Kasse gebeten werden und muss dann die Kosten für den Feuerwehreinsatz übernehmen.

Wie Zippel weiter erklärte, sieht es beim "abwehrenden Brandschutz", wie es im Fachjargon heißt, anders aus. Das Löschen von Bränden sei eine Pflichtaufgabe jeder Gemeinde. Deshalb dürfe danach die von der Feuerwehr erbrachte Leistung nicht in Rechnung gestellt werden. Umgekehrt verhalte es sich aber bei Fehlalarmen oder zum Beispiel absichtlich entzündeten Feuern in Wäldern oder Gärten, wegen derer die Feuerwehr eventuell unnötigerweise alarmiert worden sei.

Die Höhe der Kosten hängt von der Dauer des Einsatzes, der Entfernung des Einsatzortes vom Gerätehaus und der Zahl der eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge ab. Dafür hat die Kommune einen aufwendigen Abrechnungsschlüssel erarbeitet, der in der Satzung verankert ist. Auch Personalkosten können abgerechnet werden, falls zum Beispiel an einem größeren Einsatz auch Berufsfeuerwehrleute teilnehmen. Die Aktiven in Altmannstein und den Ortsteilen arbeiten aber alle auf ehrenamtlicher Basis.

Laut der Satzung liegen die Streckenkosten zum Beispiel für das Altmannsteiner Löschfahrzeug HLF 20/16 bei 7,56 Euro pro Kilometer. Das kleinere Auto TLF 16/25 kostet pro Kilometer dagegen nur 3,72 Euro. Sollte die Pondorfer Wehr mit ihrem TSF-W ausrücken, dann können für jeden Kilometer 2,84 Euro erhoben werden. Natürlich muss auch die Rückfahrt bezahlt werden.

Den genannten Summen liegen komplizierte Berechnungen der Kommune zugrunde, die auf der Lebensdauer des Fahrzeugs sowie auf den Anschaffungs- und Reparaturkosten fußen. Bürgermeister Norbert Hummel (CSU) betonte, dass alle in Altmannstein erhobenen Beträge - teilweise sogar deutlich - unter den vom Bayerischen Gemeindetag veröffentlichten Vergleichssummen liegen würden.

Aber es werden nicht nur die Kilometer, sondern auch die Dauer des Einsatzes einberechnet. Das Altmannsteiner Löschfahrzeug HLF 20/16 kostet in der Stunde 107,15 Euro, das TLF 16/25 dagegen nur 69,98 Euro. Die Pondorfer Wehr erhält für jede volle Stunde ihres im Einsatz befindlichen Autos TSF-W genau 84,61 Euro. Das so eingenommene Geld geht aber laut Zippel nicht an die Feuerwehren, sondern fließt der Gemeindekasse zu. Schließlich habe die Kommune in Vorleistung die entsprechenden Fahrzeuge finanziert.

Die Kommune beschloss außerdem folgende Stundensätze für hauptamtlich Bedienstete: 33 Euro beziehungsweise 43 Euro je nach Besoldungsstufe. Für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende wurde ein Stundensatz von 24 Euro in die Satzung geschrieben.

Hummel legte Wert auf die Feststellung, dass zum Beispiel der Einsatz von Rettungsspreizern, Motorsägen oder anderen Gerätschaften nicht in der Satzung geregelt wurde. Man habe den Feuerwehrkommandanten, welche die entsprechenden Einsatzberichte schreiben müssen, nicht noch mehr Bürokratie zumuten wollen.

WEITERE BESCHLÜSSE

Bei der Sitzung des Altmannsteiner Marktrats am Dienstagabend sind noch folgende Beschlüsse gefasst worden:

 

Sämtliche eingereichten Bauanträge , darunter der Umbau eines Stalls in Tettenwang, wurden ohne Gegenstimme gebilligt.

 

Der Verein Pro Familia in Ingolstadt erhält einen Zuschuss von 200 Euro. Die für die Organisation tätigen Therapeuten widmen sich unter anderem dem Schutz vor sexueller Gewalt und leisten Beratungen bei ungewollten Schwangerschaften. Zwar betreibt auch der Kreis Eichstätt eine entsprechende Einrichtung, aber Pro Familia betreut nach eigenen Angaben unter anderem Bürger aus der Marktgemeinde Altmannstein.

 

Die Landjugend Steinsdorf bekommt einen Zuschuss von 388 Euro für die Sanierung eines Fußbodens im ehemaligen Schulhaus. Die Jugendlichen haben in dem Gebäude bereits viele Eigenleistungen erbracht und Materialkosten in Höhe von rund 600 Euro übernommen. Das Abschleifen des Parketts muss nun aber eine Fachfirma übernehmen, was rund 1725 Euro kostet. Der Zuschuss beläuft sich gemäß der gemeindlichen Richtlinien auf 22,5 Prozent.

 

Die Marktgemeinde unterstützt den Heimat- und Fremdenverkehrsverein Schambachtal mit 1405 Euro. Laut einer von dem Verein vorgelegten Aufstellung wurden für die Werbung bei Touristikmessen in Nürnberg und Stuttgart sowie für die Instandhaltung von Wanderwegen in der Großgemeinde 2810 Euro ausgegeben. Die Kommune unterstützt die Aktivitäten, indem sie 50 Prozent der Gesamtsumme trägt.

 

Die Kommune hat ihre aus dem Jahr 1998 stammende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und der Sicherung der Gehsteige im Winter aufgehoben, aber sogleich eine Nachfolgesatzung verabschiedet. Letztere beinhaltet nun ein Straßenverzeichnis. | rat