Berlin
Einigung beim Unterhaltsvorschuss

Neuregelungen für Alleinerziehende treten am 1. Juli in Kraft

23.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:45 Uhr

Berlin (DK/AFP) Bund und Länder haben sich auf die Finanzierung der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende geeinigt. "Damit ist der Weg frei für die Verbesserung des Unterhaltsvorschusses €, sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) gestern Abend in Berlin.

Sie sei sehr froh, das Bund und Länder ein Ergebnis erzielt hätten. Der Unterhaltsvorschuss sei "eine sehr wichtige Leistung, um Kinderarmut zu bekämpfen €. Die Reform soll am 1. Juli 2017 in Kraft treten, damit soll den Kommunen für die Umsetzung ein halbes Jahr mehr Zeit gegeben werden als von Schwesig geplant.

Die Änderungen bringen zunächst Verbesserungen für 121 000 Alleinerziehende, deren Ex-Partner keinen Unterhalt für das gemeinsame Kind zahlen. Für diese Fälle wird die bisherige Höchstbezugsdauer beim Unterhaltsvorschuss gestrichen und die Altersgrenze für den Bezug von derzeit zwölf auf 18 Jahre erhöht. Kinder, die älter sind als zwölf Jahre, haben künftig einen Anspruch auf den staatlichen Vorschuss, wenn sie nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind oder das alleinerziehende Elternteil ein eigenes Einkommen von mehr als 600 Euro brutto erzielt. Die Reform kostet rund 350 Millionen Euro. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass der Bund seine Beteiligung an den Kosten von derzeit 33,5 auf 40 Prozent erhöht. Die Reform wird Mehrkosten von rund 350 Millionen Euro verursachen.

Schwesig geht davon aus, dass die Kommunen, die scharfe Kritik an ihrem ursprünglichen Entwurf geäußert hatten, die Pläne jetzt mittragen werden. Die Höhe der bisherigen Leistungen wird durch die Reform nicht beschnitten, betonte Schwesig. Für Kinder bis fünf Jahre gibt es 150 Euro, bis elf Jahre 201 Euro und für ältere Kinder 268 im Monat.