Kipfenberg
Einige heikle Themen im Kipfenberger Bauausschuss

18.03.2019 | Stand 02.12.2020, 14:25 Uhr

Kipfenberg (mme) Ein Bauantrag zur Errichtung von zwei Sechsfamilien-, drei Fünffamilienhäusern, einer Tiefgarage und entsprechend oberirdischen Stellplätzen lag dem Kipfenberger Ausschuss für Bau- und Grundstücksangelegenheiten in seiner jüngsten Sitzung vor.

Das Grundstück, auf dem das Bauprojekt realisiert werden soll, liegt zwischen der Förster- und Kindergartenstraße in einem Mischgebiet ohne gültigen Bebauungsplan, jedoch im Sanierungsgebiet Ortskern Kipfenberg. Daher wird der Bauantrag in der kommenden Marktgemeinderatssitzung behandelt.
Eine Firma am Gewerbeweg im Ortsteil Grösdorf hat eine Baugenehmigung zur Aufstellung eines Containers mit aufgesetztem Freikühler vorgelegt. Der Container soll als Grenzbebauung direkt an die öffentliche Straße angebaut werden. Er beinhaltet die komplette Kühlanlage der Firma. Ziel der Maßnahme ist es, die Effizienz der Kühlung zu steigern und die Lärmemission im angrenzenden Wohngebiet zu verringern. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht. Nach einiger Diskussion erteilte der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass in einem Lärmschutzgutachten die Genehmigungsfähigkeit nachgewiesen wird.
An einem Wohnhaus in Schelldorf soll ein eingeschossiger Anbau errichtet werden. Das Flachdach soll als begehbarer Balkon dienen. Laut Bebauungsplan sind jedoch nur Sattel-, Walm- und Pultdächer zulässig. Daher erteilte das Gremium die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Elisabeth Lauterkorn (SPD) sprach im Rahmen der Sitzung die Probleme einer Garagenwerkstatt im Bereich des Bebauungsplans Donaubauer/ Schmidt in Biberg an. Ein weiteres Bestehen der Werkstatt in dem als allgemeines Wohngebiet gewidmeten Bereich wurde vom Landratsamt untersagt. Eine Aufhebung des Bebauungsplans, so Bürgermeister Christian Wagner, löse die Problematik nicht. Im Gegenteil, dadurch werde unter Umständen das bestehende Baurecht beschnitten, ergänzte Josef Heinz (CSU). Eine Umwidmung in ein dörfliches Mischgebiet sei nicht genehmigungsfähig, da es dem Gebietscharakter widerspricht, so Wagner. Er sagte zu, gemeinsam mit dem Landratsamt nach Lösungsmöglichkeiten für den Bestand der Werkstatt zu suchen.
Ein Gutachten zur Situation der Sirenenalarmierung in den Ortsteilen Schelldorf und Biberg stellte Bürgermeister Christian Wagner kurz vor. Mit nur einer Sirene in Schelldorf sei eine ausreichende Alarmierung beziehungsweise Information der Bevölkerung nicht gewährleistet. Auf eine Sirene in Biberg könne daher nicht verzichtet werde.
Die Jagdgenossenschaft Attenzell bekommt einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von gut 3200 Euro und die Jagdgenossenschaft Schelldorf erhält rund 2000 Euro für beantragte Wegebaumaßnahmen.
Für Blühflächen in Biberg schlug Josef Heinz konkret geeignete Flurstücke vor.
Auf notwendige Reparaturen von Fassadenschäden am Feuerwehrhaus in Kipfenberg wies Hans-Jürgen Merkl hin. Bis zum Feuerwehrfest sollen die Arbeiten durch den Bauhof erfolgt sein.
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung bewilligte der Ausschuss etwa 950 Euro für die Reparatur der Kirchturmuhr im Ortsteil Irlahüll.
Ein Antrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Biberg wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren weitergereicht.