Pfaffenhofen
"Eine Tragödie"

Untreue: Bewährungsstrafen für Ehepaar

05.01.2012 | Stand 03.12.2020, 1:58 Uhr

Pfaffenhofen (em) Die Angeklagte ist in sich zusammengesunken, die Tränen rollen ihr über die Wangen. Wie ein Häufchen Elend sitzt die 46-jährige Hausfrau Sofie A. (Namen von der Redaktion geändert) vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Rüdiger Reng. Untreue wirft die Staatsanwaltschaft Sofie A. vor, ihrem Mann Beihilfe dazu.

Die Familie mit fünf Kindern war auf das Einkommen des 44-jährigen Ehemannes Peter A. angewiesen. Als der selbstständige Gerüstbauer Konkurs anmelden musste, fing die Spirale nach unten an. Erst fiel das Einkommen weg, dann konnte die Miete nicht mehr bezahlt werden, schließlich waren aus dem Konkurs auch noch Schulden vorhanden. Nach der Räumungsklage mussten die sieben Personen buchstäblich „am Hungertuch nagen.“ Das Geld fehlte an allen Ecken und Enden. Als die Geldsorgen immer größer wurden, kam der Ehemann auf die Idee, vom Konto seiner Schwiegermutter Geld abzuheben. Schließlich war ja seine Frau verfügungsberechtigt.

So hob Sofie A. von August 2009 bis März 2010 immer wieder Teilbeträge vom Konto ihrer Mutter ab, insgesamt 41 Mal. Die Beträge summierten sich letztlich auf 16 015 Euro.

Diese Vorgehensweise des Ehepaars fiel erst auf, als das Pflegeheim, in dem die Geschädigte wohnte, keine Pflegekosten mehr abbuchen konnte, da das Konto abgeräumt war: Die Sozialträger mussten einspringen, es kam zur Anzeige.

Die angeklagten Eheleute aus dem nördlichen Landkreis zeigten sich vor Gericht voll geständig. Peter A. beteuerte, dass sie alles wieder zurückzahlen wollten – wenn es ihnen finanziell möglich gewesen wäre. Einen Teilbetrag von 1800 Euro konnten sie auch tatsächlich tilgen, doch der Schuldenberg war noch immer groß. Obwohl der Angeklagte zwischenzeitlich wieder Arbeit als Kellner gefunden hatte, war das Geld nach wie vor knapp.

Der Staatsanwalt zeigte sich bei seinem Schlussantrag einfühlsam und sprach von „einer menschlichen Tragödie.“ Trotzdem: Die 41 Fälle der Untreue führten schließlich zu einem Hafturteil. Sofia A. erhielt 15 Monate Freiheitsstrafe wegen Untreue, Peter A. wegen Beihilfe zur Untreue sogar 21 Monate. Beide Strafen wurden auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Grund für die härtere Strafe beim Ehemann ist, dass Peter A. schon mehrfach vorbestraft ist, einmal davon wegen Betrugs.

Alle Parteien nahmen das Urteil des Schöffengerichts noch im Gerichtssaal an, es ist damit bereits rechtskräftig.