Ehekirchen
Eine statt bislang zehn Satzungen

Ehekirchen geht im Abwasserrecht den Weg der Gleichbehandlung

27.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:07 Uhr

Ehekirchen (lm) Auch in Ehekirchen endet die Kleinstaaterei im Abwasserrecht. Ab 1. Januar gilt für sämtliche Ortsteile eine einheitliche Satzung; bislang sind es deren stolze zehn!

Ein jahrelanges Ringen um Gleichbehandlung und Übervorteilung fand sein gütliches Finale. Am Ende gab's kaum noch Diskussionsbedarf. Selbst die größten Skeptiker haben zwischenzeitlich wohl erkannt, dass die kleineren Einheiten mittelfristig am meisten von der neuen Situation profitieren. Spätestens dann, wenn eine aufwendige Kanalsanierung ansteht. Da addieren sich rasch einige hunderttausend Euro, die bislang solch ein Ort alleine zu stemmen hätte.

Bis zur Stunde hat im Abwasserrecht in Ehekirchen die Gebietsreform nie stattgefunden. Noch divergieren die Beitragssätze bis zum Dreifachen voneinander, je nachdem wie viel die vergangenen Jahre in Kanal und örtliche Kläranlage investiert worden war. Und genau in dem Punkt rührte sich in den zurückliegenden Diskussionen das Gerechtigkeitsempfinden manchen Gemeinderates. Ortsteile, wo viel gemacht und vom Bürger auch bezahlt wurde, würden fortan gleichbehandelt wie andere mit womöglich entsprechend hohem Nachholbedarf.

Selbst die drei bislang als Ausnahmen gesehenen Ortschaften Haselbach, Ried und Weidorf können jetzt in die neue, ab 1. Januar 2017 geltende Satzung einbezogen werden. Die bereits erhobenen Abschläge auf die Ausbauarbeiten in Weidorf in diesem Jahr gelten gleich mal als Anzahlung für künftige Verbesserungsbeiträge. Einen Sonderfall bilden Haselbach und Ried mit ihren Hauskläranlagen, bei denen es auf absehbare Zeit auf jeden Fall noch bleiben wird. Die beiden Orte werden kostenmäßig nur zu 15 Prozent bei der Regenwasserentsorgung herangezogen.

Abschied nimmt Ehekirchen auch vom bislang praktizierten einwohnerbezogenen Abrechnungsmodus. Künftig errechnet sich die Abwassergebühr am Trinkwasserverbrauch, mit den entsprechenden Regelungen für landwirtschaftliche Anwesen oder bei eigenem Brunnen. Um Unwägbarkeiten aus dem Wege zu gehen, setzt der Ort die Mustersatzung des Gemeindetages um. Für die Erschließungsbeiträge gilt der Schlüssel 20 Prozent Grundstücks- und 80 Prozent Geschossfläche.

Ab 1. Januar werden sich die Ehekirchener also auf einen verbrauchsbezogenen Abwassertarif von 1,34 Euro je Kubikmeter einrichten müssen. De facto wird sich für den einzelnen an der Höhe der Gebühr nicht viel ändern. Planer Stefan Steinbach riskierte aber auch schon einen Blick in die Zukunft. Wenn 15 Millionen Euro in neue Kläranlage und Kanäle investiert sind, errechnet der Experte einen künftigen Kubikmeterpreis von knapp zwei Euro, womit die Gemeinde immer noch im guten Mittel läge. Für Neuanschlüsse gelten ab Neujahr die Sätze 0,77 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche und 9,47 Euro der Quadratmeter Geschossfläche.