Hohenwart
Eine Möglichkeit zur Nachverdichtung

Die Marktgemeinde akzeptiert die Novelle der Bayerischen Bauordnung und fügt ihr keine eigene Satzung hinzu

11.02.2021 | Stand 15.02.2021, 3:34 Uhr
Deutlich enger als früher stehen die Häuser schon jetzt in Siedlungen wie hier am Kerschberg II. Die Bayerische Bauordnung erlaubt künftig eine noch dichtere Bebauung - wobei der Mindestabstand von drei Metern zwischen Wand und Grundstücksgrenze erhalten bleibt. −Foto: Hofmann

Hohenwart - Seit 1. Februar gilt eine Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Die Hohenwarter Marktgemeinderäte hatten sich bereits vor drei Wochen damit beschäftigt und vor allem über die Änderungen bei den Abstandsflächen zwischen Gebäuden eine leidenschaftliche Debatte geführt, an deren Ende auch nach zwei Abstimmungen kein Beschluss stand (wir berichteten). Am Montagabend nun haben die Ratsmitglieder mit der knappen Mehrheit von 9:7 Stimmen festgelegt, dass sich Hohenwart an die Regelungen der BayBO hält.

Es hätte ja auch die Möglichkeit bestanden, die Bauordnung mit einer eigenen Satzung zu ergänzen, so wie auch gemeindliche Bebauungspläne für einzelne Siedlungen Abweichungen von den bayernweiten Vorgaben enthalten können. Mit einer solchen Satzung hätte man zum Beispiel größere Abstandsflächen - so, wie sie bisher gültig waren - festlegen können. Das geschieht nach dem Ratsbeschluss nicht, und so gilt in Hohenwart bei künftigen Bauanträgen grundsätzlich erst einmal, was in der BayBO steht: Der Abstand zwischen Wand und Grundstücksgrenze muss mindestens 40 Prozent der Wandhöhe (und mindestens drei Meter) betragen.

In der Diskussion, die diesmal deutlich kürzer ausfiel als drei Wochen zuvor, wies Dritte Bürgermeisterin Andrea Widl (CSU) darauf hin, dass zum ländlichen Wohnen auch Freibereiche gehörten. Sei der Platz neben dem Haus zu knapp, würden keine Hecken mehr gepflanzt sondern nur noch Sichtschutzzäune aufgestellt. Darunter leide die Wohnqualität. Die Wohnqualität, konterte Bürgermeister Jürgen Haindl, leide schon alleine darunter, dass die Grundstückspreise immer höher und die Grundstücke dadurch immer kleiner würden. Bei geringeren Abstandsflächen könne man die zur Verfügung stehende Fläche besser ausnutzen. Der Gesetzgeber, so Haindl, werde sich bei der Novelle der Bauordnung schon etwas gedacht haben. Georg Altmann (FW) sah als eigentliches Problem bei der engeren Bebauung eher die Beschattung - die könne man aber mit geringeren Dachneigungen in den Griff bekommen. Wenn Hohenwart keine eigene Satzung erlasse, dann "nehmen wir uns ein Stück unserer gemeindlichen Gestaltungsmöglichkeiten", meinte Michael Petz.

Die Novelle der Bayerischen Bauordnung biete natürlich die Möglichkeit der Nachverdichtung, erklärte Florian Schröder vom Bauamt im Rathaus - "und sei es nur, einem bestehenden Gebäude einen Anbau hinzuzufügen". Sofern es der jeweilige Bebauungsplan zulässt, gibt es diese Möglichkeit künftig auch in der Marktgemeinde.

bdh