Eichstätt
Eine Inflation von Ratsgremien

04.01.2019 | Stand 02.12.2020, 14:55 Uhr

Eichstätt (je) Schon gleich nach der Revolution in Bayern waren in Eichstätt die von der neuen Führung im Land angeregten Räte eingerichtet worden.

Hauptorganisator war der Kreissekretär des Christlichen Bauernvereins, Anton Dollinger, der betonte: "Die Räte werden die Ordnung aufrechterhalten. "
Maßgebliche Leute im ersten Arbeiterrat waren: Vorsitzender Stadtbaumeister Andreas Fuchshuber, Zweiter Vorsitzender Buchbindermeister Hugo Boegl (er, Anton Dollinger und ein weiteres Mitglied traten am nächsten Tag zurück), Schriftführer Fabrikinspektor Joseph Krebs, Zweiter Schriftführer Schriftsetzer Karl Maurer. Ferner gehörten dem Gremium Handwerksmeister und führende Persönlichkeiten an. Drei Beispiele aus der einschließlich der Ersatzleute 30 Namen umfassenden Liste: Buchdruck-Maschinenmeister Hugo Seebach, Ökonom Johann Eichiner (Goagabaua) und Redakteur Joseph Schröck.
Zugleich wurde in der Kaserne ein Soldatenrat gegründet. Die Führung: Unteroffizier Max Burkhard, Gefreiter Karl Schmidt und Unteroffizier Norbert Felser. Im Bürgerrat wirkten mit: Rechtsanwalt Michael Heldwein als Vorsitzender und Buchhändler Bruno Boegl als Stellvertreter.
Ein weiteres Organ war der "Rat geistiger Arbeiter". Sein Zweck war, "dem Einfluss der geistigen Arbeiter zum Wohl des ganzen Volkes Geltung zu verschaffen". Führende Mitglieder waren unter anderem Amtsrichter Rudolf Mathäus, Postsekretär Joseph Gauckler, Hochschulprofessor Dr. Matthias Ehrenfried, Landgerichtsarzt Dr. Freiherr von Thon-Dittmer, später stieß Kirchenrat Hermann Pracht dazu.
Zu einem Bauernrat liegen keine Dokumente vor. Kreissekretär Anton Dollinger hatte zwar die Gründung angekündigt, was jedoch offensichtlich in Eichstätt nicht gelungen ist. Wie er bekannt gab, sollte ein derartiger Rat "eine Hungersnot verhindern". Am 5. Dezember 1918 hatten die Zeitungen von der Einführung der Schülerausschüsse berichtet. Die höheren Lehranstalten und Lehrerbildungsanstalten, die landwirtschaftlichen und höheren Mädchenschulen und gewerblichen Fachschulen sollten nach dem Willen des Ministeriums für Unterricht und Kultus solche Ausschüsse bilden. Die Gremien hatten das Recht, "wohlbegründete Bitten der Schüler dem Anstaltsvorstand vorzutragen".