Neuburg
"Eine fürchterliche Verwüstung"

Vorbestrafter 46-Jähriger wegen Einbrüchen und Diebstählen angeklagt

24.04.2014 | Stand 02.12.2020, 22:47 Uhr

Neuburg (vb) Es ist eine Horrorvorstellung: Jemand bricht ins Haus ein, setzt sich auf Stühle und Sessel, schaut sich um, zieht alle Schubladen auf, durchwühlt die Schränke. Und dann verbringt der Fremde auch noch die Nacht im Ehebett der Hausbesitzer.

Viele Opfer von Einbrüchen fühlen sich danach nicht mehr wohl in ihren eigenen vier Wänden – auch, wenn vielleicht gar nichts Wertvolles gestohlen wurde.

Darunter leidet auch eine 53-jährige Frau aus Wolnzach, in deren Haus bereits drei Mal eingebrochen wurde. Sie wohnt mittlerweile gar nicht mehr in ihrem einstigen Zuhause. Und doch muss sie sich weiterhin damit beschäftigen, denn gestern stand der mutmaßliche Einbrecher, ein 46-jähriger Pole, vor dem Amtsgericht Neuburg.

Die Wolnzacherin berichtete, wie sie nach einer Beerdigung ein paar Sachen in das Haus bringen wollte und den Einbruch sofort bemerkte. „Da war ich mit den Nerven am Ende“, berichtete sie mit leiser Stimme Richterin Susanne Bekk. „Das war eine fürchterliche Verwüstung. Die Fenster waren zerstört und die Sprossen rausgeschlagen. Da war jemand richtig gewaltsam.“ Auf dem Boden sei Kerzenwachs verteilt gewesen, auf der Couch habe es sich „offensichtlich jemand gemütlich gemacht“. Was allerdings gestohlen wurde, dazu konnte die Wolnzacherin keine Angaben machen. „Ich war seitdem nicht mehr dort“, sagte sie. „Ich weiß nur von diesem Kugelschreiber mit Swarovski-Steinen, denn die Verpackung lag geöffnet auf dem Boden und ich weiß, dass der Stift auch noch nach dem zweiten Einbruch da war.“ Und um diesen Stift im Wert von knapp 40 Euro ging es dann vor Gericht auch vornehmlich. Verteidigerin Sabine Lösch fragte mehrmals nach, ob sie denn wirklich sicher sei, dass der Stift bei diesem dritten Einbruch gestohlen worden sei. Doch die Zeugin blieb bei ihrer Version. „Wenn ich sonst schon nicht weiß, was weggekommen ist, das weiß ich sicher.“

Der Angeklagte war noch wegen eines anderen Einbruchs in einer Wolnzacher Gartenlaube angeklagt, was er auch einräumte. Ebenfalls geständig war er beim Vorwurf des Diebstahls einer Flasche Wodka aus einem Supermarkt. Doch ein weiterer mutmaßlicher Diebstahl eines Kräuterlikörs mit einem Wert von nicht einmal zwei Euro war dafür verantwortlich, dass Bekk die Verhandlung vertagen musste. Die Zeugin, die den Angeklagten dabei beobachtet haben will, wie er den Likör in seine Tasche gesteckt hat, ist mittlerweile verstorben. Und Lösch bestand darauf, zwei weitere Mitarbeiterinnen des Supermarktes zu laden, die beim dem Vorfall anwesend waren. Laut Anklage hatte der 46-Jährige nämlich bemerkt, dass er beim Diebstahl beobachtet wurde und stellte den Alkohol wieder weg. Wohin jedoch genau, das konnte niemand mehr sagen. Also sollen nun die anderen Frauen vor Gericht aussagen. Das sei unvermeidlich, meinte auch Staatsanwalt Michael Hauber, denn der Angeklagte sei erheblich vorbestraft, und da spiele es beim Urteil schon eine Rolle, ob der Mann Waren im Wert von zwei Euro gestohlen habe – oder eben auch nicht, wie er behauptet.