Neuburg
Eine echte Schnapsidee

Drei junge Männer haben nachts betrunken ein Geschäft in Karlshuld aufgebrochen - Jetzt wurden sie verurteilt

09.05.2018 | Stand 02.12.2020, 16:26 Uhr
Mahnende Worte fand Richter Veh an die drei Angeklagten im Neuburger Amtsgericht. −Foto: Schanz

Neuburg (DK) Drei junge Männer haben im vergangenen November nachts in einen Lebensmittelladen in Karlshuld eingebrochen und wurden kurz darauf von der Polizei gefasst. Am Mittwoch mussten sie sich vor dem Amtsgericht für ihre Tat verantworten. Und nicht nur für diese. Über die Taten der drei jungen Männer im Alter von 25, 26 und 28 Jahren aus Manching konnte Richter Christian Veh nur den Kopf schütteln. "Ihr habt Euer Leben noch vor euch", mahnte er sie mehrmals. "Werft Euer Leben doch nicht weg." Was war geschehen?

Im November waren die drei wie so häufig spät in der Nacht noch unterwegs. Alle waren alkoholisiert, bei einem wurden später bei der Vernehmung über zwei Promille im Blut festgestellt. Das, was dann geschah, war "wohl reine Dummheit", wie es der 25-Jährige dem Richter gestand. Sein ein Jahr älterer Kumpel bezeichnete es als "spontane Schnappsidee". Sie brachen die Eingangstür des Lebensmittelladens auf, zwei gingen hinein und haben insgesamt elf Flaschen hochwertigen Whiskey, zwei Schachteln Zigaretten und Bargeld gestohlen. Der Beuteschaden liegt bei etwa 230 Euro. Als sie dabei erwischt wurden, konnten zwei fliehen, wurden aber schnell von der Polizei gefasst. Der eine fiel durch seine für die Jahreszeit untypische Kleidung auf - im Winter trug er keine Jacke. Auf den anderen passte die Täterbeschreibung. Der Ertappte im Laden ließ sich dort widerstandslos festnehmen.

Alle drei sind sowohl der Polizei als auch dem Gericht keine Unbekannten. Zusammen kommen sie schon auf gut zwei Dutzend Straftaten, die sie in ihrem jungen Leben bereits begangen haben, darunter Köperverletzungen, versuchte Diebstähle, Hehlerei sowie Nötigung. "Da haben Sie schon einiges auf dem Kerbholz", kommentierte Richter Veh die lange Liste der Vorstrafen.

Doch nicht nur für den Diebstahl in Karlshuld mussten sich die drei vor dem Amtsgericht einfinden. Am Amtsgericht in Ingolstadt war noch eine andere Straftat anhängig, die an diesem Tag gleich mitverhandelt wurde.

Im Juli vergangenen Jahres waren die drei nachts auf dem Rathausplatz in Ingolstadt unterwegs. Ein Taxifahrer beobachtete sie dabei, wie sie versuchten, dort abgestellte Fahrräder loszureißen. Als es ihnen auf dem Rathausplatz nicht gelang, gingen sie weiter zum Viktualienmarkt und versuchten es dort bei einem anderen Fahrradständer. Der Taxifahrer rief daraufhin die Polizei, die auch bald erschien. Alle drei flohen, konnten aber schnell gefasst werden.

Für Staatsanwältin Kerstin Klas ist klar: In beiden Fällen handelt es sich um schwere Bandendiebstähle. Zugunsten der drei Manchinger spreche, dass sie alle geständig sind und sich bei dem Besitzer des Lebensmittelladens, der als Zeuge anwesend war, persönlich entschuldigt haben.

Die drei Verteidiger wollten den Bandendiebstahl nicht gelten lassen. "Es handelt sich ja nicht um polnische Autoknackerbanden, die professionell vorgegangen sind," sagte Verteidiger Bernhard Martin. Deshalb plädierte er dafür, seinen Mandanten nur für schweren Diebstahl zu verurteilen. Für einen bandenmäßigen Überfall müsse man sich absprechen, was bei den dreien nicht geschehen sei. "Die Jungs waren alkoholisiert und vollkommen dilettantisch vorgegangen." Dem schlossen sich auch die Verteidigerinnen Veronika Hagn und Julia Friedl an. "Sie waren betrunken. Sie haben ja auch alle Probleme mit dem Alkohol", argumentiert Friedl. Es handele sich um jugendlichen Leichtsinn.

Doch der Richter war von den Argumenten der Verteidiger nicht überzeugt. "Bei euch haben sich schon kriminelle Strukturen entwickelt", führte er mit Hinweis auf das lange Vorstrafenregister aus. "Ihr kriegt hier auch keinen Bonus, weil ihr euch einen hinter die Binde gekippt habt." Richter Veh verurteilte jeden der drei wegen schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von Thomas Leurs