Neuburg
"Eine Art Krieg und Frieden"

Neuburgerin verletzt ihren Partner mit einem Messer – Schöffengericht verurteilt sie zu neun Monaten auf Bewährung

18.07.2012 | Stand 03.12.2020, 1:16 Uhr

Neuburg (rje) Wegen einer Messerattacke hat sich die 43-jährige Margot W. (Name geändert) gestern vor dem Neuburger Schöffengericht verantworten müssen. Die Neuburgerin attackierte im Februar ihren damaligen Partner während eines Streits mit einem Messer, so dass er zwei Schnitte davontrug.

Daher legte ihr der Anklagevertreter Alexander Reuther gefährliche Körperverletzung zur Last.

An ihre Tat konnte sich die Angeklagte nicht mehr genau erinnern. „Ich kann nicht wirklich sagen, wie das passiert ist.“ Der Mann habe sie in die Wange gebissen und sie habe sich nur wehren wollen. „Ich hab’ versucht, ihn wegzuschubsen. Dabei muss das wohl passiert sein“, erklärte sie. Ankläger Reuther wirkte nicht überzeugt. „Der Mann ist 1,95 Meter groß. Wenn Sie ihn nur wegstoßen wollten, wie kommen die Verletzungen dann in den oberen Brustbereich“ Darauf hatte Margot W. keine Antwort. Vielmehr stellte sie sich als das Opfer in der Beziehung dar. „Er ist mich schon öfter angegangen, weil er extrem eifersüchtig ist.“ Auch an diesem Tag habe er sie beleidigt und geschlagen.

Im Laufe des Prozesses stellte sich jedoch heraus, dass die Angeklagte strafrechtlich kein unbeschriebenes Blatt ist. Richter Gerhard Ebner merkte an, dass sie bereits zweimal wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden war. Daher steht die Beschuldigte im Moment unter Bewährung. Zudem seien beide, sowohl die Angeklagte als auch ihr Partner, zu diesem Tatzeitpunkt alkoholisiert gewesen.

Die Vertreterin der Nebenklage, Manuela Denneborg, berichtete, dass die körperlichen Schäden ihres Mandanten verheilt wären, „die psychischen aber nicht“. Er hätte Margot W. geliebt und sich nie vorstellen können, dass diese ihn angreife. „Sobald es auf den Gerichtstermin zuging, hat sich sein Zustand verschlechtert“, schilderte Denneborg. Deshalb käme er nun in eine Klinik zur stationären Behandlung.

Es sei wohl „eine Art Krieg und Frieden“ bei dem Paar gewesen, urteilte Richter Ebner. Die Angeklagte sei schuldig. „Der Messerangriff war keine Notwehr“, stellte er klar. Die Umstände mildere, dass Margot W. alkoholisiert war und angegriffen wurde, erklärte Ebner. Jedoch falle ihr ihre Vorbestrafung zur Last. Daher verurteilte sie das Schöffengericht zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung.