Ingolstadt
Ein tragischer Tod

47-Jähriger zu Geldstrafe und Fahrverbot verurteilt - Er überfuhr eine Rentnerin, die über die Straße ging

22.05.2018 | Stand 23.09.2023, 3:18 Uhr
Auf der viel befahrenen Weißenburger Straße in Eichstätt überfuhr vergangenes Jahr ein Mann eine 76-jährige Rentnerin beim Überqueren der Straße. Das Ingolstädter Amtsgericht verurteilte den 47-Jährigen jetzt zu einer Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot. −Foto: Poese

Ingolstadt/Eichstätt (DK) Ein 47-Jähriger aus dem Landkreis Eichstätt ist am Dienstag am Amtsgericht zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt worden. Er hatte vergangenes Jahr eine Rentnerin überfahren. Es war eine tragische Verkettung von Umständen, die zum Tod der Frau führten.

Der Unfall ereignete sich am Vormittag des 28. August des vergangenen Jahres auf der Weißenburger Straße in Eichstätt. Laut Zeugenaussagen hatte eine 76-jährige Eichstätterin gerade die Sparkassen-Filiale verlassen und lief Kontoauszüge durchblätternd auf die Straße, als der Mann von der Jet-Tankstelle des Ortes nach links auf die Straße abbog. Offenbar hatte er beschleunigt, um auf die Straße zu kommen, die Frau wohl aber übersehen - sein Fahrzeug überrollte die Rentnerin, die sich dabei so schwere Verletzungen zuzog, dass sie kurz darauf im Krankenhaus starb. Wie sich später herausstellte, sollten an diesem Tag auch die Maschinen, die ihren schwerkranken Mann noch am Leben hielten, abgestellt werden - ein möglicher Grund, weshalb die Frau in Gedanken versunken über die Straße gegangen war.

Wie sich diese entscheidenden Sekunden aus seiner Sicht darstellten, könne er nicht sagen, erklärte der Mann am Dienstag im Gerichtssaal. Er wisse nicht, wie die Frau unter sein Auto gelangen konnte. Allerdings hatte er schon vor der Verhandlung den Vorwurf der fahrlässigen Tötung eingeräumt, in der Verhandlung ging es nur noch um die Höhe der Strafe. Die Staatsanwaltschaft forderte einen Monat Fahrverbot und eine Geldstrafe von 4500 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 50 Euro) für den Mann.

Sein Verteidiger beantragte dagegen, von einem Fahrverbot abzusehen, denn sein Mandant wohne auf dem Land und würde sich schwertun, von seinem Wohnort ins GVZ in Ingolstadt zu kommen, zumal er dort auch im Schichtdienst arbeite. Und so tragisch die Umstände auch gewesen seien: Die Frau trage ein hohes Maß an Mitverschulden, da sie offenbar ohne aufzublicken auf die Straße gelaufen war. "Die B13 ist eine vielbefahrene Straße. Wer da blind über die Straße läuft, handelt fast schon selbstmörderisch", sagte Verteidiger Wolfgang Maus. Der Unfall werde seinen Mandanten, der sich in Therapie befindet, ohnehin den Rest seines Lebens verfolgen.

Einzelrichterin Gabriele Seidl hielt das alles dem Angeklagten zugute, ebenso wie das Einräumen des Sachverhalts, sie betonte aber auch: "Wenn Sie abbiegen, müssen Sie auch auf Fußgänger achten." Deswegen gehe es auch nicht ohne Fahrverbot: Sie verurteilte den Mann zu einem Monat Fahrverbot und einer Geldstraße von 4500 Euro. Das Urteil akzeptierten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung.

Thorsten Stark