Wolnzach
Ein teurer Rausch

Schlag mit einem Glas nach dem Wolnzacher Volksfest kostet den Täter über 10 000 Euro

22.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:10 Uhr

Wolnzach (WZ) Das war ein teurer Rausch, den sich Paul W., 37, (alle Namen geändert) auf dem Wolnzacher Volksfest angetrunken hat: Weit über 10 000 Euro kostet ihn der Schlag mit einem zerbrochenen Wasserglas auf den Kopf seines Arbeitskollegen.

Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung.

Selten hat im Sitzungssaal 109 des Amtsgerichts ein Angeklagter gesessen, der über seine eigene Tat derart erschrocken ist wie Paul W. Wie konnte er bloß so ausrasten? Noch nie hat er sich etwas zuschulden kommen lassen, sein Alkoholkonsum hält sich in Grenzen. Woher also dieser plötzliche Gewaltausbruch? Er suchte sogar einen Psychiater auf, um zu erfahren, was es bei ihm mit Alkohol und Aggressivität auf sich hat.

An den 19. August kann sich Paul W. nur noch bruchstückhaft erinnern. So gegen 19 Uhr war er mit Kollegen aufs Volksfest gegangen, wie viel Bier da getrunken hat, weiß er nicht mehr. "Drei Maß vielleicht", fragt Amtsgerichtsdirektor Konrad Kliegl. Jede Stunde eine? "Keine Ahnung", sagt der Angeklagte. Jedenfalls seien sie irgendwann in eine angrenzende Gaststätte gegangen, in der es kurz vor 1 Uhr zum Eklat kam: "Du bist das größte Arschloch überhaupt", beschimpfte Paul W. seinen Arbeitskollegen Hans K., knallte ihm ein zerbrochenes Longdrinkglas auf den Kopf und versuchte danach erneut, ihm das Glas in Gesicht zu schlagen.

Ob es zuvor Streit gab, will Staatsanwalt Gerhard Reichel wissen. Vielleicht wegen einer Frau? Paul W. schüttelt den Kopf. Er weiß es nicht. Das alles tue ihm wahnsinnig leid. Bei seinem Opfer hat er sich entschuldigt, ihm 3000 Euro Schmerzensgeld gezahlt, dazu kommen die Anwaltskosten, macht zusammen über 5000 Euro. Auch bei der 40-köpfigen Belegschaft hat er Abbitte geleistet, der Chef, der ihn anschließend feuerte, bestand darauf. Inzwischen arbeitet er wieder dort, sein Opfer hat sich für ihn eingesetzt.

Zivilrechtlich ist der Fall abgehakt, strafrechtlich wird er jetzt im Amtsgericht verhandelt. Staatsanwalt Reichel gesteht Paul W. zu, alles getan zu haben, was man von einem Angeklagten erwarten kann: Er hat die Tat eingeräumt, er hat Reue gezeigt, sich entschuldigt und Schmerzensgeld gezahlt. Aber auch wenn außer einer Beule am Kopf nicht viel passiert ist, ein zerbrochenes Glas, und dem schließt sich auch Richter Kliegl an, sei eine gefährliche und unkalkulierbare Waffe. Und deswegen sei Paul W. wegen gefährlicher Köperverletzung zu verurteilen. Strafmaß: 90 Tagessätze zu je 60 Euro, macht 5400 Euro Geldstrafe. Anwalt Andre Schneeweiß bittet um ein milderes Urteil: Sein Mandant habe, weil er die Tat zugegeben habe, eine umfangreiche Zeugenvernehmung überflüssig gemacht. 60 Tagessätze sollten reichen. In seinem Urteil schließt sich Kliegl aber dem Staatsanwalt an. 90 Tagessätze, mit denen Paul W. nicht als vorbestraft gilt, seien gerade noch vertretbar, weil es viele Gründe für Milde gäbe. Darüber hinaus muss der Angeklagte auch die Gerichtskosten zahlen.