Thalmässing
Ein Paragraf der Entwässerungssatzung schreckt die Thalmässinger auf

03.06.2020 | Stand 02.12.2020, 11:14 Uhr

Thalmässing - Von diesem Paragrafen haben die meisten Thalmässinger Bürger wohl noch nie etwas gehört und doch regelt er eine wichtige Frage: Im Paragraf 12 der Entwässerungssatzung steht, dass Grundstückseigentümer alle 20 Jahre Rohre und Schächte auf ihre Dichtigkeit prüfen müssen.

Im Juni-Mitteilungsblatt werden die Bürger auf diese Pflicht hingewiesen. Das heißt aber nicht, dass die Verwaltung jetzt jeden Grundstückseigentümer überprüft, versichert Bürgermeister Georg Küttinger den Bürgern, die von diesem Hinweis aufgeschreckt wurden.

Der ist ins Mitteilungsblatt aber wegen eines konkreten Falls aufgenommen worden. Auf einem Grundstück waren Wurzeln in ein Kanalrohr gewachsen. Als der Grundstückseigentümer den Schaden von seiner Versicherung ersetzt bekommen wollte, winkte die ab. Denn die Reihenfolge ist anders: Nicht die Wurzeln des Baums haben das Rohr zerstört, sondern die Wurzeln konnten nur eindringen, weil der Kanal schon kaputt gewesen ist. Und die Versicherung kennt die Satzung der Kommune, nach der die Eigentümer regelmäßig überprüfen müssen, dass die Anlagen in Ordnung sind. Denn eine mangelhafte Grundstücksentwässerungsanlage kann zu Schäden am Gebäude und zur Verunreinigung des Untergrundes führen. Sie wirkt sich aber auch negativ auf das gesamte Kanalnetz aus.

Wenn Kanalrohre feine Risse aufweisen oder Dichtungsringe nicht mehr einwandfrei funkti-onieren, können Wurzeln eindringen. Wurzeleinwüchse stören den Durchfluss und können im schlimmsten Fall das Kanalrohr komplett verstopfen. Dann kann es zu einem Rückstau und Überschwemmungen in Kellern und auf Straßen kommen. Durch undichte Anschlüsse kann zum Beispiel Grundwasser von außen ins Kanalnetz eindringen. Dadurch können Hohlräume entstehen, die einbrechen und zu Straßenschäden führen können.

Um den Zustand eines Kanalrohrs zu überprüfen, werden Kanalkameras eingesetzt, so können Schäden geortet und dokumentiert werden. Um die Dichtheit eines Kanals du prüfen, wird Luft oder Wasser hineingepresst.

Im Paragrafen 12 der Entwässerungssatzung des Marktes Thalmässing ist geregelt, dass der Grundstückeigentümer die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Mess-schächte und Grundstücksentwässerungsanlagen, die an Misch- oder Schmutzwasserka-näle angeschlossen sind, in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen lassen und das Ergebnis durch diesen bestätigen lassen muss. Dieses Ergebnis muss dem Markt Thalmässing vorgelegt werden.

Nach dem aktuellen Fall wollte die Verwaltung aber nicht jeden Anschlussnehmer anschreiben und auf diesen Paragrafen hinweisen, sondern beschränkte sich auf den Hinweis im Mitteilungsblatt.

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