Ingolstadt
Ein Gewinn für die Sicherheit

Erneute Amnestieregelung: Ingolstädter haben ein Jahr Zeit, straffrei illegale Waffen abzugeben

22.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:37 Uhr

Zwei Jagdgewehre, ein Luftgewehr und zwei Faustfeuerwaffen wurden bei der Stadt Ingolstadt seit 6. Juli abgegeben. Der stellvertretende Amtsleiter des Ordnungs- und Gewerbeamtes der Stadt Ingolstadt, Robert Vogel (links), und der zuständige Sachbearbeiter Franz Josef Schermer begutachten die fünf Waffen. - Foto: Hammer

Ingolstadt (man) In Ingolstadt gibt es derzeit 1121 Personen mit gültiger waffenrechtlicher Erlaubnis. Eine Amnestieregelung im Jahr 2009 hat gezeigt, dass in der Stadt auch etliche unerlaubte Waffen im Umlauf waren und wahrscheinlich noch sind: 372 Schusswaffen wurden damals nach freiwilliger Meldung der Besitzer aus dem Verkehr gezogen - bundesweit waren es rund 200 000. "Es war letztendlich ein Gewinn für die Sicherheit", betonte Ordnungsreferent Dirk Müller gestern bei der turnusmäßigen städtischen Pressekonferenz.

Seit dem 6. Juli gibt es nun weitere Änderungen des Waffengesetzes. Einhergehend damit tritt eine erneute Amnestieregelung in Kraft. Wer unerlaubt eine Waffe besitzt, kann sie bis zum 1. Juli 2018 einer Waffenbehörde (also in der Regel den jeweiligen Ordnungsämtern) oder der Polizei straf- und gebührenfrei übergeben. Die Regelung greift jedoch nur bei der Abgabe der Waffe. "Das Unbrauchbarmachen einer unerlaubt besessenen Waffe oder unerlaubt besessenen Munition oder die Abgabe an einen Berechtigten ist nicht möglich", heißt es in einer Pressemitteilung.

Zusätzlich hat sich das Gesetz im Hinblick auf die Aufbewahrung geändert: Neben den neuen Regelungen sind nunmehr erlaubnisfreie Waffen oder Munition mindestens in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren. Die Ausnahme: Waffenschränke, die zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung den alten gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben. Laut der Pressemitteilung gilt in diesen Fällen eine zeitlich unbefristete Besitzstandswahrung. Diese Ausnahmeregelung sei allerdings nicht erbbar. Kurzum: Die erhöhten Anforderungen gelten daher vorerst nur für Neuwaffenbesitzer. Dann gilt: Eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und insgesamt bis zu fünf Kurzwaffen und Munition können in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden, das mindestens dem Widerstandsgrad 0 entspricht (unter 200 Kilogramm). Ist ein Behältnis schwerer, können darin eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und bis zu zehn Kurzwaffen und Munition aufbewahrt werden.

Seit dem Stichtag sind erst fünf Waffen bei der Stadt abgegeben worden, darunter drei Kleinkaliber. Bei der Polizeiinspektion Ingolstadt gibt es aktuell zwei Fälle. Beide Male handelt es sich allerdings um einen Nachlass von Schreckschusswaffen, so Vizechef Matthias Schäfer auf Anfrage. In einem anderen Fall habe ein Erbe eine Pistole wegen vorhandener waffenrechtlicher Erlaubnis behalten können.